Archiv der Kategorie: Unabhängigkeit

Propaganda und Diktatur

Wie entstehen eigentlich Diktaturen? Diese große Frage lohnt bei Gelegenheit mal näher betrachtet zu werden. Bei aller Komplexität lässt sich ohne tiefere Betrachtung sicherlich festhalten:

Eine Diktatur kann nur entstehen, wenn es genügend Menschen gibt, die der Propaganda glauben.

Was ist Propaganda und was ist Nachricht? Ist tendenziöse Berichterstattung etwas ähnliches wie Propaganda? Soll man im Kindergarten eher lernen wie ein Tablet zu bedienen ist oder wie man komplexe Sachverhalte von verschiedenen Seiten betrachtet?

WLAN Dahme

Freifunk ist ein dezentrales, freies und offenes Funknetzwerk auf gemeinnütziger Basis. Träger ist in Ostholstein der Freifunk Ostholstein e.V. Umsetzen lässt sich damit recht einfach ein offenes WLAN für alle in Dahme. Die Technik von Freifunk sorgt dafür, dass der Aufsteller kein Haftungsrisiko hat!

Die ersten Freifunk-Router sind in Dahme online. Damit das Netz schnell wächst, ist Dein Engagement gefragt.

So kannst Du aktiv werden! Drei Alternativen zum Vorschlag.

Freifunk ist keine Firma, die „kostenloses Internet“ bereitstellt. Freifunk ist eine Vereinigung von Menschen, welche die Vision von einem freien Netz teilen.

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Daten / LAN über Telefonkabel

Lange habe ich nach einer Lösung gesucht, Daten über ein vorhandenes Telefonkabel zu senden. Der Auftrag war ein entferntes Nebengebäude über ein Telefonkabel mit dem Router im Hauptgebäude des Unternehmens zu verbinden.

Der Test ist positiv ausgefallen mit dem 2-Draht-LAN-System von PKS-Team. Das System ist extrem einfach zu installieren und bringt bei mir eine sehr gute Geschwindigkeit trotz einer Leitungslänge, die bestimmt 20% über die vom Hersteller angegebene Maximallänge hinausgeht.

Nach Angaben des Herstellers läuft das 2-Draht-LAN auch auf Kabeln von Antenne, Lautsprecher oder (nicht benutztem) Strom.

Datensparsamkeit

„Daten sind die Rohstoffe der Zukunft“, das mag betriebswirtschaftlich und machtpolitisch richtig sein. Dennoch halte ich es für falsch, wenn die großen Parteien (SPD 2016 und CDU 2018) den Grundsatz „Datensparsamkeit“ aus dem Bundesdatenschutzgesetz in Frage stellen.

Im §3 Bundesdatenschutzgesetz steht im Moment noch geschrieben:

„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.“

Das ist ein schöner Grundsatz. Der beste Datenschutz ist auf die Erfassung von Daten zu verzichten! Wir brauchen keine neuen Gesetze. Das mit der Datensparsamkeit ist schon ganz gut so. Denn der beste Datenschutz schützt nicht davor, dass Daten in falsche Hände geraten können. Das können sie aber dann nicht, wenn sie garnicht erst erfasst wurden.

Das stand angeblich zum Thema in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2017

Zum Thema passt auch der Kampf für den Erhalt des Bargelds!

Schultheater GEMA

Ich versuche mal eine unverbindliche Interpretation der Rechtslage zu den Klassenspielen und Theateraufführungen an Schulen. Wer rechtlich verbindliche Auskunft erhalten möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Urheberrechte sind in Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelt.

§ 52 Öffentliche Wiedergabe
„Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält.

Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für … Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.“

Wenn kein Eintritt verlangt wird und wenn die engagierten Schüler ohne Vergütung agieren, und wenn die Aufführung nur beispielsweise vor Mitgliedern der Schulgemeinschaft stattfindet, dann ist die Aufführung erstens zulässig, und zweitens sogar ohne Vergütung an den Rechteinhaber zulässig. Die GEMA oder andere Durchsetzer von Urheberrechtsansprüchen haben hier also nichts zu wollen.

Wobei ich deren Aufgabe grundsätzlich für legitim halte, denn sie machen nichts anderes als die Rechnungsstellung für Autoren und Komponisten. Und was wäre Theater ohne einen Autoren? Also wäre es auch eine Möglichkeit zu überlegen, wie man bei einem Schultheater die Einnahmen so organisieren kann, dass genug für die Lizenzgebühren erwirtschaftet wird. Möglicherweise wird dann auch Umsatzsteuer fällig. Und weil es noch zig andere Vorschriften und Abgaben gibt, auf die man nicht im ersten Moment kommt, beschäftige ich mich in diesem Text weiterhin nur mit der Möglichkeit der Theater-Aufführung ohne Zahlung an den Rechteinhaber.

Wenn man als Veranstalter den Urheber bedenken möchte und dieser noch lebt, könnte man alles auch etwas unkonventioneller gestalten und z.B. eine Hutsammlung für ihn oder sie machen.

Veröffentlichung eines Videos zur Bewerbung der Veranstaltung

Da die Aufführung nicht öffentlich ist, braucht es auch keine Werbung. Damit erübrigt sich auch die Frage nach der Veröffentlichung von Videos der schulinternen Theater-Aufführung eines geschützten Werkes. Sie ist nicht zulässig ohne Zustimmung des Rechteinhabers, vermutlich auch nicht als Ausschnitt.

Ausnahme gilt für historische Stücke

§ 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Werke, deren Schöpfer vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, haben keinen Urheberschutz mehr. Sie sind „gemeinfrei“. Das bedeutet, sie können ohne Genehmigung gekürzt, verändert und aufgeführt werden und es müssen auch bei einer öffentlichen Wiedergabe keine Tantiemen abgeführt werden.

Wenn mal selbst inszeniert und sich dabei an das Original oder eine mehr als 70 Jahre alte Übersetzung hält, sollte es keine Probleme mit der öffentlichen Aufführung geben. Das gilt dann auch für Videos.

*§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen*

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Bearbeitungen sind also ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig, wenn sie nicht öffentlich aufgeführt werden. Die Aufführung vor einem sachlich abgegrenzten Publikum (z.B. Schulgemeinschaft) ist keine Veröffentlichung.

Ein dunkler Tag für die Meinungsvielfalt

Es bleibt abzuwarten wie die Entwicklung weitergeht, die heute mit der Verabschiedung des NetzDG angestoßen wurde. Das NetzDG wird gerne auch als „die Privatisierung der Zensur“ bezeichnet.

So wie es sich darstellt wird durch das NetzDG privaten Firmen auferlegt die Aufgaben eines Richters zu übernehmen. Sicherlich gibt es viele Beispiele in denen im Netz z.B. Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Da ist es wünschenswert, dass dem schnell mit den bereits vorhandenen rechtstaatlichen Mitteln begegnet wird. Wenn aber der Rechtsstaat seine Verantwortung, wie jetzt geschehen, privaten Unternehmen überträgt, darf man das inakzeptabel finden. Denn es geht nicht nur um etwaige Beleidigungen.

Möglicherweise verschwinden auch aus rein betriebswirtschaftlicher Vorsicht wegen der drohenden massiven Strafen ganz andere Meldungen und Meinungen, weil sie nicht dem Meinungsmainstream entsprechen. Das bedroht die Meiungsvielfalt. Die Tatsache, dass wir schon jetzt in einem Land leben, in dem alles möglich scheint aber Abweichungen vom Mainstream gerne von der Gesellschaft sanktioniert werden, wird damit nicht besser.

Demografische Zielgruppenausrichtung

Sie sind so und so alt, haben den oder den Familienstand, wohnen zur Miete oder haben Wohneigentum, arbeiten angestellt oder selbständig und so weiter. Das war die Definition von Kunden im letzten Jahrhundert.

Irgendwie war schon immer klar, dass das eigentlich nicht besonders präzise ist. Tatsächlich geht es weniger um demografische Daten sondern mehr um Einstellungen.

Wer das richtig gut kann, wird hier vorgestellt.

Zitat aus dem Artikel: „Jeder Einkauf mit der Karte, jede Google-Anfrage, jede Bewegung mit dem Handy in der Tasche, jeder Like wird gespeichert.“

Cambridge Analytics ist laut Wikipedia known for involvement „in military disinformation campaigns to social media branding and voter targeting“

„Und da habt Ihr alle freiwillig mitgemacht?“, höre ich schon wieder meine Enkelkinder fragen …

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Whatsapp ohne Smartphone

Es gibt gute Gründe ein schlechtes Gefühl beim Benutzen eines Smartphones zu haben!

Für viele Menschen ist die Benutzung von Whatsapp oder anderen mobilen Instant-Messengern ein maßgeblicher Grund nicht zu einem „Mobiltelefon“ zurückzukehren.

Für Whatsapp gibt es (im Gegensatz zu z.B. Telegram) keine Anwendung, die nicht auf einem Telefon läuft. Man kann aber ohne große Umstände mit einem PC über eine virtuelle Maschine so tun als wäre er ein Telefon.

Whatsapp lässt sich dadurch auch auf einem PC installieren. Man braucht dafür den Smartphone-Emulator Genymotion und Virtualbox.

Beides läuft auf einem 64Bit-Rechner mit Virtualisierungsfunktionalität (VT-X).

Eine schöne Anleitung für die Installation auf Debian 8 ‚Jessie‘ ist hier zu finden.

Für Windows und Apple gibt es das auch unter den gleichen Produktbezeichnungen. Aber vielleicht ist der nahende Jahreswechsel auch eine gute Gelegenheit auf mehr Freiheit zu setzen und auf Linux umzusteigen.

Kein Smartphone für Kinder

Der Vortrag von Uwe Buermann „Erziehung zur Medienkompetenz“ ist immer noch aktuell.

Auch schon zwei Jahre alt ist dieses Video mit dem Vortrag Elternvortrag “Pubertät 2.0 – Einblick ins digitale Kinderzimmer” von Günter Steppich, hier als Video.

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Von Günter Steppich ist auch dieser Handynutzungsvertrag für Kinder.