Archiv der Kategorie: Windkraft

Wechsel des Stromzählers

Bei „modernen“ oder gar „intelligenten“ Stromzählern denke ich zwangsläufig an das lesenswerte Buch „Blackout“ von Marc Elsberg. Elsberg beschreibt darin sehr anschaulich die Folgen eines durch Schwankungen im Stromnetz hervorgerufenen Stromausfalls. Im Buch wurden die Schwankungen durch Manipulation der „intelligenten“ Stromzähler ausgelöst. Die Geräte wurden gehackt und damit auf großer Fläche die Stromnachfrage immens hoch- oder heruntergefahren. Mit so etwas können Stromnetze nicht umgehen. Im Buch fällt der Strom flächendeckend aus. Es ist nicht gelungen die Kraftwerke neu zu starten. Der maßgebliche Grund dafür war wohl, dass viele Kraftwerke nicht „schwarzstartfähig“ waren, sie also nicht ohne vorhandenen Netzstrom angefahren werden können.

Es ist schon Jahre her, dass ich „Blackout“ gelesen habe. Immer mal wieder habe ich mit Feriengästen mit Sachverstand darüber gesprochen. Konsens war, dass das Buch „Blackout“ alles andere als unrealistisch sei. Vielleicht haben die Netzbetreiber inzwischen investiert und entsprechende Sicherheitseinrichtungen installiert. Fest steht: Digitaltechnik kann niemals 100% sicher sein. Stromzähler mit Datenverbindung nach außen sind also immer ein Sicherheitsrisiko. Der Knackpunkt könnte der zu geringe Anteil an schwarzstartfähigen Kraftwerken sein. In Deutschland waren das im Januar 2020 nach Angaben des BMWi über Deutschland verteilt „174 schwarzstartfähige Anlagen (Kraftwerksblöcke bzw. Turbinen), die über eine Netto-Nennleistung von mindestens 10 MW verfügen“. Übrigens können meines Wissens beispielsweise nicht einmal Windkraftwerke ohne externe Stromversorgung starten, weil die Flügel erst in den Wind gedreht werden müssen und vielleicht auch noch andere Sicherheitseinrichtungen wie Magnetbremsen deaktiviert werden müssen. Vielleicht ließe sich das noch lösen mit einer Notstromversorgung. Solarkraftwerke können keinen Schwarzstart, weil der Wechselrichter vor dem Einspeisen die Netzfrequenz ermitteln müsse. (Quelle)

Der Unterschied zwischen „modernen“ und „intelligenten“ Stromzählern ist, dass die „modernen“ nur lokal arbeiten. Sie senden oder empfangen also keine Daten nach oder von außen. Selbstverständlich gibt es viele Argumente für „intelligente“ Stromzähler. Das Attribut „intelligent“ ist nach meiner Auffassung völlig unpassend. Egal. Ein großer Vorteil ist, dass der Stromzähler beim Netzbetreiber „nachfragen“ könnte, ob er genug Strom hat und abhängig davon der Waschmaschine den Betrieb erlaubt. Wenn Anreize über ein flexibles Preissystem gegeben werden, kann das sicherlich ein interessantes Werkzeug sein, um die Problematik der fehlenden Grundlastfähigkeit bei Wind- oder Solarstromerzeugung auszugleichen. Nur muss das mit den Sicherheitsrisiken abgewogen werden. Schleswig-Holstein-Netz schickte mir heute einen Flyer mit der Aussage: „Der Gesetzgeber und auch Schleswig-Holstein Netz gewähren höchste Standards bei Sicherheit und Datenschutz.“ Tolle Nullaussage.

Ich habe bei mir übrigens auch einen intelligenten Stromverbrauch: große Stromverbraucher werden nur bei Wind angeschaltet.

In Schleswig-Holstein werden alle Zähler mit einem Verbrauch über 6000 KWh kurzfristig umgerüstet auf Smartmeter. Basis dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Alle anderen bekommen einen lokalen digitalen Stromzähler, der wohl keine Datenverbindung nach außen hat.

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Auch wenn das Zitat „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ laut konrad-adenauer.de nicht eindeutig dem CDU-Politiker Konrad Adenauer zugeschrieben werden kann, scheint sich die CDU in Schleswig-Holstein an diesem Grundsatz zu orientieren.

Statt der versprochenen 1200m werden Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein im Außenbereich mit 400m Abstand zu Wohnhäusern gebaut. Wie das zu mehr Akzeptanz von industriellen Windkraftanlagen bei der Bevölkerung führen soll, bleibt mir ein Rätsel.

In der Politik wird darüber gesprochen, Anwohner von industriellen Windkraftanlagen an den Erträgen zu beteiligen. Das könnte zu mehr Akzeptanz führen, wenn es Anwohnern ermöglicht aus der Beteiligung ggf. einen Umzug zu finanzieren (wenn durch die Windkraft gesundheitliche Probleme auftreten sollten) und / oder den in aller Regel massiven Wertverlust ihrer Immobilien auszugleichen.

Insekten und Windkraftanlagen

Das Deutsche Zentrum für Luft− und Raumfahrt (DLR) steht sicherlich nicht im Ruf, Windkraft aus ideologischen oder anderen unwissenschaftlichen Gründen abzulehnen. In einer Studie wurden jetzt der Einfluss der industriellen Windkraft auf das Insektensterben untersucht.

Die Jahrmillionen alten Pfade, die sie dabei nutzen, werden seit etwa 30 Jahren zunehmend von den Rotoren großer Windkraftanlagen gesäumt, deren Rotorblätter mit Blattspitzengeschwindigkeiten von mehreren hundert Stundenkilometern die Luft durchschneiden, wobei eine bisher unbekannte Menge an Fluginsekten verletzt wird. (Quelle)

Verletzt wird in diesem Zusammenhang vermutlich getötet heißen. Der Größe eines durchschnittlichen Insekts in Kombination mit mehreren hundert Stundenkilometern schnellen Rotoren der Windkraftanlagen lassen mich das vermuten.

Industrielle Windkraftanlagen stehen somit in dringendem Verdacht, einen maßgeblichen Anteil am Insektensterben zu haben.

Die folgenden Bilder stammen aus dem Study Report „Interference of Flying Insects and Wind Parks„, Seite 5

Der Landesverband der windkraftkritischen Bürgerinitiativen Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein fordert besonders vom schleswig-holsteinischen Umweltminister Jan Philipp Albrecht ein entschlossenes Handeln. „Wir erwarten einen sofortigen Stopp für weitere Windkraft-Genehmigungsverfahren zum Schutz der Bienen. In Schleswig-Holstein ist auch aus diesem Grund kein Platz für noch mehr Windkraftanlagen“, so die Vorsitzende Dr. Susanne Kirchhof.

Windpark ist Neusprech

Ein Windpark ist kein Kurpark sondern ein Industriegebiet.

Zeitgemäße Windkraftanlagen haben Höhen von 150 oder 200m. Die Rotorfläche liegt bei 1,5 Hektar. Die Generatoren der aktuellen Windenergieanlagen haben eine Leistung von 4,2 Megawatt, das sind 4.200.000 Watt. So etwas ist kein Bestandteil eines Parks im eigentlichen Sinne.

Der Duden schlägt als Synonyme für Park vor: „[englischer] Garten, Grünanlage, grüne Lunge, Grünfläche, Parkanlage; (früher) Lustgarten“

Das deutet darauf hin, dass mit dem Wort Windpark oder auch Industriepark eine Verharmlosung des eigentlichen Sachverhaltes beabsichtigt wird. Genau darum geht es bei Neusprech.

Neusprech wird im übertragenen Sinne als Bezeichnung für Sprachformen oder sprachliche Mittel gebraucht, die durch  Sprachmanipulation bewusst verändert werden, um Tatsachen zu verbergen und die Ziele oder Ideologien der Anwender zu verschleiern. Neusprechheißt die sprachpolitisch umgestaltete Sprache in George Orwells Roman 1984.

Für uns an Sprache interessierte Menschen ist sehr interessant, wie viel Neusprech im übertragenden Sinne uns auch an anderer Stelle im Alltag begleitet.


Gewerbesteuer aus Windkraft

Am 11.12.2018 wurde auf der Gemeinderatssitzung in Grube über den Bebauungsplan des vorgesehenen Windkraftgebiets südlich von Grube beraten. Wie erwartet folgte die Gemeindevertretung der Empfehlung des Bauausschusses, die maximale Anlagenhöhe auf 150m festzulegen. Das sei wichtig, um die Wirtschaftlichkeit des „Windparks“ zu gewährleisten. Damit wurde die mögliche Anlagenhöhe in den letzten Jahren Schritt für Schritt von 100 auf 130 und dann auf 150m erhöht.

Die Gemeinde Grube rechne mit 50 bis 100.000 EURO jährlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer, antwortete Bürgermeister Volkert Stoldt auf meine Frage in der Einwohnerfragerunde. Genau kalkulieren könne man das nicht. Das bestätigte auch der anwesende Geschäftsführer der WEB Windenergie Deutschland GmbH, Stephan Jeznita.

Jeznita betonte auf meine Nachfrage, dass sein Unternehmen auf die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen verzichten werde. Das habe er auch schon dem Bürgermeister zugesichert.

Meine zweite Frage in der Einwohnerfragestunde bezog sich auf mögliche freiwillige Beiträge der Landeigentümer. Die gezahlten Pachten sind in der Summe deutlich höher als die erwartete Gewerbesteuer. In diese Richtung könne der Bürgermeister nicht aktiv werden. Es bleibe den Landeigentümern überlassen, was sie von ihren Pachteinnahmen dem Gemeinwohl vor Ort zur Verfügung stellen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde deutlich wie wichtig zusätzliche Einnahmen für den Haushalt der Gemeinde sein können. Darauf hat auch der Vorsitzende des Finanzenausschusses Rolf Zerbin hingewiesen. Wegen der Schließung eines Gewerbebetriebs konnte der Haushalt für das kommende Jahr nur mit Schwierigkeiten ausgeglichen kalkuliert werden. Unter anderem wird dafür die Hundesteuer erhöht und damit dem Niveau der umliegenden Gemeinden angepasst, die die Erhöhung schon deutlich früher beschlossen haben.

Die Gemeinde Grube kann nichts dafür, dass das Land Schleswig-Holstein die Menschen im sogenannten Außenbereich offensichtlich als weniger schutzbedürftig ansieht wie die Menschen in Orten. Anders ist nicht zu erklären, dass zu Ortschaften 1000m Abstand beim Bau von Windkraftanlagen eingehalten werden muss, zu Wohngebäuden im Außenbereich aber nur 400m. Das ist für mich völlig unverständlich. Wenn es Gründe für Abstände zu Wohnbebauung gibt, sollte das für alle Wohnformen gelten. Wenn 400m Schutzabstand im Außenbereich ausreicht, sollte das auch für den Innenbereich reichen. Andere Bundesländer gehen anders damit um!

Positiv werte ich, dass die Gruber Gemeindevertreter aus meiner Sicht verantwortungsbewusst mit dem knappen Geld umgehen. Positiv sehe ich auch, dass mit der WEB Windenergie ein Betreiber gefunden wurde, der seine gesellschaftliche Verantwortung offensichtlich ernst nimmt. Insofern ist hoffentlich damit zu rechnen, dass die Gemeinde Grube sich darauf verlassen kann, dass die in Aussicht gestellte Gewerbesteuer nicht durch „Steuergestaltung“ anders ausfällt als geplant.

Die Zukunft wird zeigen wie die direkten Anwohner des neuen Industriegebiets mit den Auswirkungen zurechtkommen. Der zu Grube und Dahme gehörende Teil von Gruberhagen lebt zum großen Teil vom Tourismus. Die Zukunft wird auch zeigen wie Urlauber auf Großwindkraftanlagen in direkter Nähe zu ihrer Unterkunft reagieren. Auch in diesem Zusammenhang ist darauf zu vertrauen, dass die Gemeinde Grube, der Anlagenbetreiber und die Verpächter ihrer Verantwortung gegebenenfalls gerecht werden und für Ausgleich sorgen.

Durchaus möglich ist, dass das Windgebiet von der Landesplanung nicht berücksichtigt wird. 2012 war das der Fall. Stellungnahmen dazu sind noch bis zum 3. Januar 2019 möglich.

Online: BOB-SH

Postadresse: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanung, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

E-Mail: windenergiebeteiligung@im.landsh.de


Windpark Grube

Meine Fragen in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Bauausschusses der Gemeindevertretung Grube am 1.11.2018:

„Ich bin seit Jahren Kunde bei Naturstrom, Mitglied der BI Lüchow-Dannenberg und Mitglied im Bundesverband BVKW e.V., einer Interessengemeinschaft von Windkraftbetreibern.

Windkraft ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Die Energiewende ist aber nicht mit dem reinen Ausbau von großen Windkraftanlagen zu schaffen. Der Ertrag der Windkraft ist sehr schwierig bis unmöglich zu kalkulieren und erfordert unter anderem deshalb viel Ausgleichskapazität. Bei dem Problem helfen auch keine neuen Stromleitungen. Das wird hier jedem klar sein. Das Thema ist zu komplex um in zwei Sätzen abgehandelt zu werden. Wir sollten uns hier auf das Thema „Industriegebiet für Windkraftwerke in Grube“ konzentrieren.

Laut Regionalplan war das Vorranggebiet südlich von Grube der Wunsch der Gemeinde Grube. Nur deshalb wurde es ausgewiesen. Es ist positiv zu werten, dass die Gemeinde sich bemüht so große Investitionen nach Grube zu holen. Es geht vermutlich um ein Volumen um die 20 Millionen EURO. Es ist positiv für die Gemeinde Grube, die vermutlich um die 50.000 EURO Gewerbesteuereinnahmen pro Jahr erwarten kann und es ist positiv für die Kirchengemeinde und die anderen Landeigentümer, die Land für den Industriepark „Windpark Grube“ verpachten.

Aber es gibt auch Anwohner, die mit negativen Auswirkungen der WKA leben werden müssen. Teilweise wohnen sie nur ein paar hundert Meter von den Anlagen entfernt. Die Landesregierung hat einen Mindestabstand zwischen Windkraft und Wohnhäusern von 1000m definiert. Die Menschen in kleinen Siedlungen oder Einzelhäusern werden davon aber ausgenommen. Das ist in anderen Bundesländern anders. Hier ist die Gemeindevertretung in der Verantwortung und muss Ausgleich schaffen und die Menschen schützen. Nicht alles, was erlaubt ist ist auch richtig. Das zeigt sich immer wieder.

Windkraftanlagen in der Leistungsklasse sind sehr laut! Allerdings liegt die große Lautstärke in einem Frequenzbereich, der von Menschen in der Regel nicht zu hören ist. Es ist bisher noch nicht abschließend erforscht, ob dieser sogenannte Infraschall Depressionen oder Schlafstörungen auslösen kann. Das haben auch die Vertreter von WEB Windenergie am Dienstag bestätigt.

Fragen an die Gemeinde
1. Wie wird die Gemeinde reagieren, wenn nach der Inbetriebnahme der WKA bei den Anliegern Schlafstörungen oder Depressionen auftreten und / oder die Forschung entsprechende Ergebnisse bringt?
2. Werden Rückstellungen gebildet um möglichen Wertverlust bei den Grundstücken der Anlieger auszugleichen oder den Anliegern Grundstücke zum Tausch anzubieten, wenn Häuser sich durch negative Auswirkungen der WKA als unbewohnbar erweisen?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Fundamente aus ca. 1300 Tonnen Beton je Anlage nach dem Ende der Nutzung wieder abgebaut werden?“

Frage Nr. 3 wurde von einem Vertreter der Web Windenergie AG, des nach meinem Eindruck durchaus sympathischen Unternehmens, dass die Windkraftwerke in Grube möglicherweise betreiben wird, beantwortet. Demnach werden die Anlagen nach Abschluss der Nutzung komplett zurückgebaut. Das bedeutet, dass auch die Fundamente bis 3m Tiefe entfernt werden. Die Fragen Nr. 1 und 2 konnte keiner der Ausschussmitglieder beantworten. Mir wurde eine Antwort auf der nächsten Sitzung des Gemeinderats in Aussicht gestellt.

Nicht alles, was erlaubt ist, ist automatisch richtig. Das zeigt sich immer wieder.

Die Initiative Gegenwind-Schleswig-Holstein schreibt: „Das Grundgesetz garantiert das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Artikel 2, Abs. 2).“ Aus dem Grundgesetz ist kein Unterschied zwischen verschiedenen Wohnformen gemacht. Die Menschen in kleinen Siedlungen werden dadurch diskriminiert. Die Gemeindevertretung hat die Chance sich zu positionieren und ihren Willen zu bekunden alle Menschen im Umkreis des „Windpark“ Grube unabhängig von ihrer Wohnform zu schützen.

Nicht alles, was erlaubt ist, ist automatisch richtig. Auch Atomkraft war in Deutschland mal erlaubt. Und in vielen Ländern der Welt werden nach wie vor neue Atomkraftwerke gebaut. Wir produzieren damit hochgiftigen Müll, für den es noch keine sinnvolle Lösung gibt. Es ist schon erstaunlich, wozu wir Menschen in der Lage sind. Natürlich ist eine WKA nicht mit einem AKW zu vergleichen. Das einzige was ähnlich ist, sind die Buchstaben der Abkürzung. Trotzdem stehen auch Windkraftanlagen in dringenden Verdacht Krankheiten auszulösen. Die Gemeinde Grube könnte jetzt ein Zeichen setzen.