Seit einigen Jahren stellt der Kurbetrieb Dahme den Vermietern eine Software zur Verfügung, mit der sie ihre Gäste direkt ohne ein handschriftliches Formular erfassen können. Dahme war vermutlich einer der ersten Orte an der holsteinischen Ostsee, die das umgesetzt haben. Glückwunsch zu diesen Entscheidungen in der Vergangenheit!
In Dahme werden nach Angaben des Kurbetriebs fast 80% aller Meldescheine durch die Vermieter erfasst. Das ist ein sehr hoher Anteil und deutet auf sehr engagierte Vermieter im Ort hin. Ich vermute auch hier, dass Dahme in dieser Hinsicht den Vergleich mit den Nachbarorten nicht scheuen muss.
Software soll Kosten sparen
Die Entlastung von Arbeit durch die Vermieter dürfte dem Kurbetrieb in Summe eine Menge Kosten sparen. Diese eingesparten Kosten können, sofern sie nicht wirklich gespart werden, zumindest an „sinnvollerer Stelle verwendet werden“.
Es ist leicht vorstellbar, dass das Abtippen von händisch ausgefüllten Meldescheinen eine 1. fehleranfällige und 2. unangenehme Aufgabe ist. Diese unangenehme Aufgabe übernehmen in Dahme zu 80% die Vermieter, Vermittler und Campingplatzbetreiber für den Kurbetrieb. Auch wenn die Kosten dem Kurbetrieb erspart bleiben, fallen sie trotzdem an. Das Ziel jeder Verwaltung sollte sein, Kosten einzusparen, egal an welcher Stelle der Leistungskette sie entstehen.
Den „Vermietern“ wurde in den letzten Jahren eine kleine Anerkennung dafür gezahlt, dass sie dem Kurbetrieb Kosten gespart haben. Bei einer angenommenen Aufenthaltsdauer von 5 Nächten werden diese 3% Vergütung bei einer angenommenen durchschnittlichen Abgabe von 2,50 EURO pro Tag und erwachsener Person über das komplette Jahr betrachtet etwa
2 Personen x 5 Nächte x 2,50 EURO x 3% = 0,75 EURO pro Meldeschein
ergeben haben. Das als „Provision“ zu bezeichnen, halte ich für etwas übertrieben.
Den nächsten Schritt machen, liebe Verwaltung!
Der Schritt zum „Online-Meldeschein“ war eine gute Maßnahme. Der Software-Hersteller AVS spricht davon, dass „Meldescheine und Gästekarten in der Gegenwart angekommen“ sind. Aber was kommt in der Zukunft?
Was spricht dagegen nicht nur die Kurverwaltung sondern auch die Gastgeber durch den Einsatz von Software zu entlasten?
- Szenario: Erfassung der Daten durch den Gast
Der Gast kann sich im Online-Shop des Kurbetriebs eine OstseeCard kaufen. Der Vermieter muss jetzt nur noch laut Satzung sicherstellen, dass der Gast eine OstseeCard hat. Wenn der Gast noch keine hat, kann der Vermieter dem Gast eine OstseeCard ausstellen und diesem ggf. die Kosten ( 75 cent … ;) ) dafür in Rechnung stellen. Schuldner der Kurabgabe ist laut Satzung der Gast.
Die satzungsgemäße Zuordnung zum Vermieter könnte über einen Schlüssel erfolgen, den der Gastgeber seinem Gast vorher mitteilt.
Die Verifizierung könnte über einen Barcode / QR-Code erfolgen. Vorgedruckte Formulare sind nicht nötig. Auch diese verursachen nur Kosten (Arbeit = Kosten), ohne erkennbaren Mehrwert. Für die Verifizierung sind auch keine extra Geräte notwendig. Eine Smartphone-App sollte ausreichen, um die Gültigkeit eines Barcodes zu überprüfen. Es müssen dafür keine persönlichen Daten übertragen werden. Und da wir jetzt am Strand ein funktionierendes Highspeed-WLAN haben, brauchen auch die Strandschaffner kein Datenvolumen für das Mobilnetz.
Bei der Bahn klappt das mit der Selbstbedienung schon seit 20 Jahren. Jedes Kino, Theater, Museum hat einen Online-Shop für Eintrittskarten. Warum soll das mit der Kurabgabe nicht auch über diesen Weg funktionieren?
Habe ich etwas wichtiges vergessen in meiner Argumentation? Dann lassen Sie uns drüber sprechen.
PS. Eine Exportmöglichkeit für die Fremdenverkehrsstatistik wäre auch nicht schlecht. Die Daten aus den Meldescheinen sollten das hergeben. Das wäre eine deutlich kleinere Aufgabe für die Softwarehersteller und auch eine deutliche Entlastung für die Vermieter.
PPS. Bei der Gelegenheit noch einmal gefragt: warum haben die Strandkorbvermieter in der Satzung noch immer nicht die gleiche Verantwortung wie die Unterkunftsgeber?
§ 10 Pflichten und Haftung der Unterkunftsgeber versus (4) Tagesgäste, die Kureinrichtungen in Anspruch nehmen wollen, haben die Kurabgabe vorher bei den Annahmestellen oder den Strandkorbvermietern zu entrichten.
PPPS. Den ersten Text zur Online-Erfassung des Meldescheins zur Kurabgabe habe ich am 24. August 2005 gepostet.