Archiv der Kategorie: Tourismus

Vollendete Tatsachen schaffen

Die Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel wurden vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt. Grund ist das Riff, dass sich genau in der Trasse befindet. Es ist schon lange bekannt, dass dort ein Riff ist. Ein Riff kann nicht ausgeglichen werden. Es darf nach europäischen Recht dort nicht gebaut werden, wo ein Riff im Weg ist. Somit hätte es nach meinem Verständnis keine Baugenehmigung geben dürfen. Der Tunnel scheint aber politisch gewollt zu sein und muss nach dieser Logik mit allen Mitteln gebaut werden.

Heute meldet der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein, dass er dem Bundesverwaltungsgericht mitteilen werde, dass der Baustopp hinfällig sei, denn das Riff sei schon fast komplett weggebaggert worden. Es hätte Baurecht bestanden, daran hätte der Bauträger sich gehalten. Es soll sich um 36 Hektar Riffflächen handeln.

Am 3.11.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage bezüglich der Riffe abgelehnt.

Sicher mag das alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Moral hat bei großen Geschäften noch nie eine Rolle gespielt. Lernen kann man aus der Sache, dass es hilfreich sein kann, vollendete Tatsachen zu schaffen.

Auf dem Weblog der Baustelle am Fehmarnbelt wurde von dem bundesgerichtlich verhängten Baustopp nicht berichtet. Offensichtlich ist so eine Entscheidung für die Femern A/S nicht von Interesse.

Digitale Kurkarte

Mit der Software WELCMpass digitalisieren Tourismusorte den Prozess rund um die Kurabgabe. Damit kann eine Menge Arbeit bei den Gastgebern und den Kommunen eingespart werden. Ein kontaktloser Check-In ist endlich möglich, da die verpflichtende Unterschrift des Gastes auf dem Meldeschein rechtssicher digital erfolgt. Tagesgäste brauchen kein Kleingeld mehr, um die Kurkarte am Automaten zu kaufen. Dabei ist WELCMpass systemunabhängig. Es ist kein Smartphone nötig. Die digitale Kurkarte kann über das Web am PC oder wahlweise mit der Aṕp auf dem Smartphone gekauft werden. Bei der Kontrolle vorgezeigt wird die digitale Kurkarte von WELCMpass entweder ausgedruckt oder auf dem Smartphone.

Mehr dazu in den Lübecker Nachrichten am 17.8.2021 (Bezahlschranke)

Nutzung von Zweitwohnungen

Zitiert aus der Begründung der Landesregierung zur Corona-Bekämpfungsverordnung vom 26. März 2021:

„Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihre eigene Häuslichkeit nutzen, stellen keinen Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 17 dar. Das gleiche gilt für Mieter von Zweitwohnungen, die ihre Zweitwohnung auf Grundlage von langfristig abgeschlossenen Mietverträgen selbst nutzen.“

Die Begründung bezieht sich auf §17 der Verordnung, in dem das Beherbergungsverbot geregelt ist.

[…] eine Beherbergung erfolgt nur, wenn der Gast zuvor schriftlich bestätigt, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken […] erfolgt.

In der FAQ zum Beherbergungsverbot auf schleswig-holstein.de steht:

„Das Verbot der Beherbergung gilt nicht für Eigentümer von Zweitwohnungen, sofern sie diese selbst nutzen oder unentgeltlich im Bekannten- oder Familienkreis zur Verfügung stellen.“ Wie ist bitte der fett gedruckte Teil des Zitats aus der Verordnung abzuleiten?

Tourismusminister Schleswig-Holstein

Der sogenannte Tourismusminister von Schleswig-Holstein, Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, hat die Entscheidung über die Verlängerung des Beherbergungsverbots anscheinend schon jetzt getroffen. Eigentlich soll am 12. April darüber entschieden werden. Mehr dazu nach der Einleitung.

Regeln gelten weiter bis zum 18. April […] Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten. Quelle: bundeskanzlerin.de

Den „Tourismusminister“ interessiert die schleswig-holsteinische Tourismuswirtschaft ganz offensichtlich nach meinem Empfinden nicht die Bohne. In die „Verhandlung“ über die Ermöglichung der Osterferien ist die Landesregierung mit dem hier zitierten „Vorschlag“ gegangen.

[…]Demnach soll das Reisen ausschließlich innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen in Einrichtungen mit Selbstversorgung und sanitären Anlagen freigegeben werden […] Quelle: ndr.de

„Innerhalb der Landesgrenzen“ hat für Schleswig-Holstein nach meiner Erfahrung aus dem eigenen Geschäft eine Bedeutung von 5% des Übernachtungsumsatzes. Vielleicht liegt das über alle Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein auch bei 7 oder 9%. Egal, die Landesregierung hat eindeutig in Kauf genommen, dass 90 bis 95% des Umsatzes bei den Übernachtungen verloren gehen. Und nicht einmal damit haben sie sich durchgesetzt. Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung der kompletten Tourismuswirtschaft im Land zwischen den Meeren.

Regeln gelten bis zum 18. April?

Seit dem 25. März wird auf schleswig-holstein.de ein Projekt beworben, mit denen ausgewählte Modellregionen und -orte im Land sich bis zum 7. April für die Durchführung touristischer Angebote unter besonderen Bedingungen als Ausnahme zu der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein bewerben können. Diese Modellprojekte sollen frühestens zum 19.04.2021 beginnen und einen Vorschlag zur zeitlichen Befristung enthalten.

Die Frage ist jetzt, ob alle anderen Orte und Regionen als Kontrollgruppe der wissenschaftlichen Untersuchung dienen und Tourismus ohne die besonderen Bedingungen betreiben können oder ob mit der Ausschreibung dieses Modellprojektes die Verlängerung des Reiseverbots verkündet wurde.

So ganz verwunderlich wäre die Verlängerung des Reiseverbots nicht, denn Frau Merkel hat in der Pressekonferenz am 22. März (siehe Video) gesagt, dass sie mit allen verfügbaren rechtlichen Mittel verhindern möchte, dass in diesem Jahr gereist werde. Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie ihre Pläne verheimlicht. Ich bin gespannt, wie die Entscheidung über die vermutliche Verlängerung des Reiseverbots am 12. April trotzdem noch als Neuheit verkauft wird, die wegen der aktuellen Umstände alternativlos sein soll.

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Jetzt noch mal ganz blöd gefragt: Warum ist es eigentlich unbedenklicher in einem Flugzeug nach Mallorca zu fliegen und dort in einem Hotel zu wohnen als in einem Auto in eine Ferienwohnung an die Ostsee zu fahren?

Tourenrad konfigurieren

Ich fahre seit ein paar Jahren und entsprechend bestimmt 40.000 km ein Cannondale Gravelbike, das ich für 300 EURO in einer Kleinanzeige gefunden habe. Von der täglichen Tour bis zur mehrwöchigen Radreise macht der blaue Blitz alles mit. Irgendwas fehlt natürlich immer. Daher denke ich ab und zu darüber nach, mir ein maßgeschneidertes Fahrrad zu kaufen. Angepasste Geometrie, Rennlenker, Nabendynamo, Rohloff-Schaltung sind die Wünsche, die mir spontan einfallen.

Auf meiner Ostsee-Berlin-Sachsen-Radtour 2019 habe ich jemanden getroffen, der mir aber von seinem Tourenrad berichtet hat, dass er bei Herkelmann in Eutin gekauft hat. Der Typ war weder mit dem Rad unterwegs noch wusste er, dass ich gleich um die Ecke von Eutin wohne. Das musste ein Zeichen sein. Nun ist das schon weit über ein Jahr her, das zeigt wie sehr unten das Custombike auf meiner Todoliste angesiedelt ist. Träume muss man aber haben. Jedenfalls ist mir die Geschichte wieder eingefallen als ich neulich zufällig vor dem Laden Am Rosengarten geparkt habe. Ich werde da mal einen Termin vereinbaren.

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Digitaler Meldeschein

Digitaler MeldescheinIch frage mich schon seit Jahren, wann die Abwicklung der Kurtaxe in der Gegenwart ankommt. Zuletzt habe ich 2018 darüber geschrieben wie so eine Lösung zeitgemäß aussehen könnte.

Der Gast kann sich im Online-Shop des Kurbetriebs eine OstseeCard kaufen. Der Vermieter muss jetzt nur noch laut Satzung sicherstellen, dass der Gast eine OstseeCard hat. [weiterlesen]

Digitaler Meldeschein mit welcmpass.info überzeugend umgesetzt

Es gibt jetzt endlich eine Software (welcmpass.info), die dieses Szenario überzeugend umsetzt: über ein Webinterface kann der Gast systemunabhängig seinen Meldeschein digital ausfüllen. Die Zahlung erfolgt direkt online mit den üblichen Zahlungsmitteln. Somit steht der Gemeinde die Liquidität sofort zur Verfügung. Selbstverständlich kann dieser Ablauf auch, ähnlich wie der Verkauf einer Reiserücktrittskostenversicherung in die digitale Buchungsstrecke integriert werden. In jedem Fall entfällt bei den Gastgebern am Ort die Datenerfassung, der Ausdruck und die Verwaltung der Kurkarten sowie das Inkasso. Durch den durchgängig digitalen Prozess ist kontaktloser Check-in deutlich besser möglich. Die Entkoppelung der Kurtaxe vom Vermieter kann die Kurtaxehrlichkeit auf einfache Weise erhöht werden. Das System kann Übernachtungsgäste und Tagesgäste abwickeln. Hunde können erfasst werden. Das System für den digitalen Meldeschein erkennt, wenn ein Gast die Bedingungen für die Jahreskurabgabe / Flatrate erreicht hat. Die Daten werden direkt vom Gast erfasst. Das entlastet die Vermieter und spart der Gemeinde Geld in der Touristinfo. Außerdem wird die Qualität der Daten als Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolititk steigen. Das sind nur einige der deutlichen Vorteile.

Ich bin in meiner über 20 Jahren langen Selbstständigkeit als Berater für Prozessoptimierung selten schnell begeistert von Software. Für mich ist Software dann sinnvoll, wenn sie Arbeit einspart, Prozesse optimiert und möglichst intuitiv zu bedienen ist. Optimal ist es, wenn der Hersteller die Features aus Anwendersicht entwickelt. Die Entwickler von welcmpass.info strahlen in dieser Hinsicht deutliche Kompetenz und unbürokratische Serviceorientierung aus. Die bereits umgesetzten Features überzeugen. Der Service konzentriert sich auf die wirklich anwenderfreundliche und arbeitsparende Abwicklung der Kurtaxe. Aspekte wie Angebot von Zusatznutzen zur besseren Akzeptanz der Kurabgabe sind ein wertvolles Nebenprodukt und von den Akteuren vor Ort völlig unproblematisch umzusetzen. Mit dieser Verbesserung des Service für den Gast wird Arbeitskraft in der Touristinfo deutlich effizienter eingesetzt als mit der Erfassung, Verwaltung und Abrechnung von Meldescheinen. Mit dem optionalen Ausdruck des Meldescheins für Mitreisende ohne Smartphone z.B. auf EC-Terminals im Handel zeigt sich die echte Innovationsfreude bei der Entwicklung von welcmpass. Und auch das ist erst ein Auszug des Funktionsumfangs, den ich bisher kenne.

Welcmpass.info ist ein echter Gewinn für jeden Tourismusort. Für mich ist diese Lösung für den digitalen Meldeschein ein eindeutiger Anwärter für den Deutschen Tourismuspreis.

Erpressung mit schlechter Bewertung

§ 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

[…]

Hier ein schöner Fall von Erpressung von Geld gegen das Unterlassen der Abgabe einer schlechten Bewertung. Ich bin der Ansicht, dass es sich hier um eine lehrbuchmäßige Erpressung im Sinne des §253 StGB handelt.

„Ich habe vom xx.6.2019 bis xx.6.2019 ein Doppelzimmer bei Ihnen gebucht und 88 EURO zzgl. Gebühren über Airbnb bezahlt. Am xx.6.2019 (Tag der geplanten Anreise) habe ich Ihnen um 9:57 Uhr mitgeteilt, dass wir das Zimmer wegen schlechter Wettervorhersage nicht nutzen werden. Eine Stornierung war gemäß der Vertragsbedingungen nicht mehr möglich. Sie haben mir Kulanz zugesichert.

Vereinbart haben wir, dass ich das Zimmer ohne weitere Kosten auf den xx.6. bis xx.6.2019 (eine Woche später) umbuchen kann. Am xx.6.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass uns der Alternativzeitraum wegen einer Wohnungsbesichtigung nicht passt und wir stattdessen Anfang September kommen möchten. Sie haben mir zugesagt, dass das möglich sei. Vereinbart haben wir, dass ich mich am 2.9.2019 bei Ihnen melde um abzustimmen, ob es freie Kapazitäten in dem Zimmer gibt.

Am 3.9.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass wir wegen schlechter Wettervorhersage nicht anreisen werden und versprochen mich „in zwei Wochen“ zu melden. Am 13. April 2020 schrieb ich Ihnen, dass wir hoffen, den Aufenthalt im Sommer nachholen zu können. Am 2.7.2020 haben wir telefoniert und besprochen, dass wir vom 31.7. bis 2.8.2020 kommen möchten und eventuell noch ein zweites Zimmer dazubuchen möchten. Am 2.7.2020 habe ich Ihnen geschrieben, dass wir das zweite Zimmer nicht dazubuchen werden.

Sie haben mir angeboten, uns das Zimmer im September 2020 (vergleichbare Saisionzeit zu Juni) für zwei Nächte kostenlos zur Verfügung zu stellen oder einen Teil des gezahlten Preises (40 EURO) auf einen Aufenthalt im Juli (Hochsaison) anzurechnen. Damit bin ich nicht einverstanden.

Bitte überweisen Sie 50 EURO auf mein Konto DExxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bei der xxxxxbank. Sollte das Geld nicht bis zum 10.7.2020 bei mir eingegangen sein, werde ich den Vorfall an Airbnb melden und im Internet eine entsprechende Bewertung abgeben. Bei fristgerechter Zahlung versichere ich Ihnen, dass ich keine schlechte Bewertung abgeben werde und Airbnb nicht benachrichtige.“

Coronapanik?

Der traut sich was, der Ex-Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Wodarg. Er spricht von Coronapanik und behauptet, dass es ein könnte, dass die ganze Sache auf einem Messfehler basieren könnte. Da kann es sich nur um Fake-News handeln.

Ich glaube nur das, was die Regierung sagt. Wenn die die Gesellschaft stilllegen und die Wirtschaft plattmachen, dann wird das einen Grund haben. Und da mach ich mit. Einreiseverbot in Schleswig-Holstein? Kein Ding. Was soll ich auch mit der Kohle von den Touristen. Dahme den Dahmern! Und ich hab schließlich keine Kosten. Der Bank ist egal, ob ich meine Raten zahle. Und der Minister hat gesagt, es steht unbegrenzt Geld zur Verfügung. Ich hab da schon mal angerufen gestern. Herr Scholz war nicht da, seine Mitarbeiterin hat aber versprochen, dass er anruft oder gleich mal vorbeikommt mit ’nem Koffer voll Geld. Das wird dann wohl die nächsten Tage sein. Ich hab schon mal Kuchen gebacken.

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Update: noch einer aus Schleswig-Holstein ist Dr. med. Klaus Köhnlein

Meldeschein Online

Seit einigen Jahren stellt der Kurbetrieb Dahme den Vermietern eine Software zur Verfügung, mit der sie ihre Gäste direkt ohne ein handschriftliches Formular erfassen können. Dahme war vermutlich einer der ersten Orte an der holsteinischen Ostsee, die das umgesetzt haben. Glückwunsch zu diesen Entscheidungen in der Vergangenheit!

In Dahme werden nach Angaben des Kurbetriebs fast 80% aller Meldescheine durch die Vermieter erfasst. Das ist ein sehr hoher Anteil und deutet auf sehr engagierte Vermieter im Ort hin. Ich vermute auch hier, dass Dahme in dieser Hinsicht den Vergleich mit den Nachbarorten nicht scheuen muss.

Software soll Kosten sparen

Die Entlastung von Arbeit durch die Vermieter dürfte dem Kurbetrieb in Summe eine Menge Kosten sparen. Diese eingesparten Kosten können, sofern sie nicht wirklich gespart werden, zumindest an „sinnvollerer Stelle verwendet werden“.

Es ist leicht vorstellbar, dass das Abtippen von händisch ausgefüllten Meldescheinen eine 1. fehleranfällige und 2. unangenehme Aufgabe ist. Diese unangenehme Aufgabe übernehmen in Dahme zu 80% die Vermieter, Vermittler und Campingplatzbetreiber für den Kurbetrieb. Auch wenn die Kosten dem Kurbetrieb erspart bleiben, fallen sie trotzdem an. Das Ziel jeder Verwaltung sollte sein, Kosten einzusparen, egal an welcher Stelle der Leistungskette sie entstehen.

Den „Vermietern“ wurde in den letzten Jahren eine kleine Anerkennung dafür gezahlt, dass sie dem Kurbetrieb Kosten gespart haben. Bei einer angenommenen Aufenthaltsdauer von 5 Nächten werden diese 3% Vergütung bei einer angenommenen durchschnittlichen Abgabe von 2,50 EURO pro Tag und erwachsener Person über das komplette Jahr betrachtet etwa

2 Personen x 5 Nächte x 2,50 EURO x 3% = 0,75 EURO pro Meldeschein

ergeben haben. Das als „Provision“ zu bezeichnen, halte ich für etwas übertrieben.

Den nächsten Schritt machen, liebe Verwaltung!

Der Schritt zum „Online-Meldeschein“ war eine gute Maßnahme. Der Software-Hersteller AVS spricht davon, dass „Meldescheine und Gästekarten in der Gegenwart angekommen“ sind. Aber was kommt in der Zukunft?

Was spricht dagegen nicht nur die Kurverwaltung sondern auch die Gastgeber durch den Einsatz von Software zu entlasten?

  • Szenario: Erfassung der Daten durch den Gast
  • Der Gast kann sich im Online-Shop des Kurbetriebs eine OstseeCard kaufen. Der Vermieter muss jetzt nur noch laut Satzung sicherstellen, dass der Gast eine OstseeCard hat. Wenn der Gast noch keine hat, kann der Vermieter dem Gast eine OstseeCard ausstellen und diesem ggf. die Kosten ( 75 cent … ;) ) dafür in Rechnung stellen. Schuldner der Kurabgabe ist laut Satzung der Gast.

Die satzungsgemäße Zuordnung zum Vermieter könnte über einen Schlüssel erfolgen, den der Gastgeber seinem Gast vorher mitteilt.

Die Verifizierung könnte über einen Barcode / QR-Code erfolgen. Vorgedruckte Formulare sind nicht nötig. Auch diese verursachen nur Kosten (Arbeit = Kosten), ohne erkennbaren Mehrwert. Für die Verifizierung sind auch keine extra Geräte notwendig. Eine Smartphone-App sollte ausreichen, um die Gültigkeit eines Barcodes zu überprüfen. Es müssen dafür keine persönlichen Daten übertragen werden. Und da wir jetzt am Strand ein funktionierendes Highspeed-WLAN haben, brauchen auch die Strandschaffner kein Datenvolumen für das Mobilnetz.

Bei der Bahn klappt das mit der Selbstbedienung schon seit 20 Jahren. Jedes Kino, Theater, Museum hat einen Online-Shop für Eintrittskarten. Warum soll das mit der Kurabgabe nicht auch über diesen Weg funktionieren?

Habe ich etwas wichtiges vergessen in meiner Argumentation? Dann lassen Sie uns drüber sprechen.

PS. Eine Exportmöglichkeit für die Fremdenverkehrsstatistik wäre auch nicht schlecht. Die Daten aus den Meldescheinen sollten das hergeben. Das wäre eine deutlich kleinere Aufgabe für die Softwarehersteller und auch eine deutliche Entlastung für die Vermieter.

PPS. Bei der Gelegenheit noch einmal gefragt: warum haben die Strandkorbvermieter in der Satzung noch immer nicht die gleiche Verantwortung wie die Unterkunftsgeber?

§ 10 Pflichten und Haftung der Unterkunftsgeber versus (4) Tagesgäste, die Kureinrichtungen in Anspruch nehmen wollen, haben die Kurabgabe vorher bei den Annahmestellen oder den Strandkorbvermietern zu entrichten.

PPPS. Den ersten Text zur Online-Erfassung des Meldescheins zur Kurabgabe habe ich am 24. August 2005 gepostet.

Arbeiten an der Ostsee

Deine Aufgaben findest Du in der Durchführung der Wohnungswechsel und bei Interesse in der Mitarbeit im Garten. Du solltest also Freude daran haben, eine Wohnung oder ein Zimmer so zu reinigen und vorzubereiten, dass jemand gerne darin wohnt. Es können sich daneben durchaus auch andere Arbeitsbereiche ergeben. Dies gilt vor allem für eine länger angelegte Zusammenarbeit.

Mehr Informationen: ein ganzen Sommer an der Ostsee