Der sogenannte Tourismusminister von Schleswig-Holstein, Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, hat die Entscheidung über die Verlängerung des Beherbergungsverbots anscheinend schon jetzt getroffen. Eigentlich soll am 12. April darüber entschieden werden. Mehr dazu nach der Einleitung.
Regeln gelten weiter bis zum 18. April […] Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten. Quelle: bundeskanzlerin.de
Den „Tourismusminister“ interessiert die schleswig-holsteinische Tourismuswirtschaft ganz offensichtlich nach meinem Empfinden nicht die Bohne. In die „Verhandlung“ über die Ermöglichung der Osterferien ist die Landesregierung mit dem hier zitierten „Vorschlag“ gegangen.
[…]Demnach soll das Reisen ausschließlich innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen in Einrichtungen mit Selbstversorgung und sanitären Anlagen freigegeben werden […] Quelle: ndr.de
„Innerhalb der Landesgrenzen“ hat für Schleswig-Holstein nach meiner Erfahrung aus dem eigenen Geschäft eine Bedeutung von 5% des Übernachtungsumsatzes. Vielleicht liegt das über alle Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein auch bei 7 oder 9%. Egal, die Landesregierung hat eindeutig in Kauf genommen, dass 90 bis 95% des Umsatzes bei den Übernachtungen verloren gehen. Und nicht einmal damit haben sie sich durchgesetzt. Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung der kompletten Tourismuswirtschaft im Land zwischen den Meeren.
Regeln gelten bis zum 18. April?
Seit dem 25. März wird auf schleswig-holstein.de ein Projekt beworben, mit denen ausgewählte Modellregionen und -orte im Land sich bis zum 7. April für die Durchführung touristischer Angebote unter besonderen Bedingungen als Ausnahme zu der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein bewerben können. Diese Modellprojekte sollen frühestens zum 19.04.2021 beginnen und einen Vorschlag zur zeitlichen Befristung enthalten.
Die Frage ist jetzt, ob alle anderen Orte und Regionen als Kontrollgruppe der wissenschaftlichen Untersuchung dienen und Tourismus ohne die besonderen Bedingungen betreiben können oder ob mit der Ausschreibung dieses Modellprojektes die Verlängerung des Reiseverbots verkündet wurde.
So ganz verwunderlich wäre die Verlängerung des Reiseverbots nicht, denn Frau Merkel hat in der Pressekonferenz am 22. März (siehe Video) gesagt, dass sie mit allen verfügbaren rechtlichen Mittel verhindern möchte, dass in diesem Jahr gereist werde. Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie ihre Pläne verheimlicht. Ich bin gespannt, wie die Entscheidung über die vermutliche Verlängerung des Reiseverbots am 12. April trotzdem noch als Neuheit verkauft wird, die wegen der aktuellen Umstände alternativlos sein soll.
Jetzt noch mal ganz blöd gefragt: Warum ist es eigentlich unbedenklicher in einem Flugzeug nach Mallorca zu fliegen und dort in einem Hotel zu wohnen als in einem Auto in eine Ferienwohnung an die Ostsee zu fahren?