Gewerbesteuer aus Windkraft

Am 11.12.2018 wurde auf der Gemeinderatssitzung in Grube über den Bebauungsplan des vorgesehenen Windkraftgebiets südlich von Grube beraten. Wie erwartet folgte die Gemeindevertretung der Empfehlung des Bauausschusses, die maximale Anlagenhöhe auf 150m festzulegen. Das sei wichtig, um die Wirtschaftlichkeit des „Windparks“ zu gewährleisten. Damit wurde die mögliche Anlagenhöhe in den letzten Jahren Schritt für Schritt von 100 auf 130 und dann auf 150m erhöht.

Die Gemeinde Grube rechne mit 50 bis 100.000 EURO jährlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer, antwortete Bürgermeister Volkert Stoldt auf meine Frage in der Einwohnerfragerunde. Genau kalkulieren könne man das nicht. Das bestätigte auch der anwesende Geschäftsführer der WEB Windenergie Deutschland GmbH, Stephan Jeznita.

Jeznita betonte auf meine Nachfrage, dass sein Unternehmen auf die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen verzichten werde. Das habe er auch schon dem Bürgermeister zugesichert.

Meine zweite Frage in der Einwohnerfragestunde bezog sich auf mögliche freiwillige Beiträge der Landeigentümer. Die gezahlten Pachten sind in der Summe deutlich höher als die erwartete Gewerbesteuer. In diese Richtung könne der Bürgermeister nicht aktiv werden. Es bleibe den Landeigentümern überlassen, was sie von ihren Pachteinnahmen dem Gemeinwohl vor Ort zur Verfügung stellen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde deutlich wie wichtig zusätzliche Einnahmen für den Haushalt der Gemeinde sein können. Darauf hat auch der Vorsitzende des Finanzenausschusses Rolf Zerbin hingewiesen. Wegen der Schließung eines Gewerbebetriebs konnte der Haushalt für das kommende Jahr nur mit Schwierigkeiten ausgeglichen kalkuliert werden. Unter anderem wird dafür die Hundesteuer erhöht und damit dem Niveau der umliegenden Gemeinden angepasst, die die Erhöhung schon deutlich früher beschlossen haben.

Die Gemeinde Grube kann nichts dafür, dass das Land Schleswig-Holstein die Menschen im sogenannten Außenbereich offensichtlich als weniger schutzbedürftig ansieht wie die Menschen in Orten. Anders ist nicht zu erklären, dass zu Ortschaften 1000m Abstand beim Bau von Windkraftanlagen eingehalten werden muss, zu Wohngebäuden im Außenbereich aber nur 400m. Das ist für mich völlig unverständlich. Wenn es Gründe für Abstände zu Wohnbebauung gibt, sollte das für alle Wohnformen gelten. Wenn 400m Schutzabstand im Außenbereich ausreicht, sollte das auch für den Innenbereich reichen. Andere Bundesländer gehen anders damit um!

Positiv werte ich, dass die Gruber Gemeindevertreter aus meiner Sicht verantwortungsbewusst mit dem knappen Geld umgehen. Positiv sehe ich auch, dass mit der WEB Windenergie ein Betreiber gefunden wurde, der seine gesellschaftliche Verantwortung offensichtlich ernst nimmt. Insofern ist hoffentlich damit zu rechnen, dass die Gemeinde Grube sich darauf verlassen kann, dass die in Aussicht gestellte Gewerbesteuer nicht durch „Steuergestaltung“ anders ausfällt als geplant.

Die Zukunft wird zeigen wie die direkten Anwohner des neuen Industriegebiets mit den Auswirkungen zurechtkommen. Der zu Grube und Dahme gehörende Teil von Gruberhagen lebt zum großen Teil vom Tourismus. Die Zukunft wird auch zeigen wie Urlauber auf Großwindkraftanlagen in direkter Nähe zu ihrer Unterkunft reagieren. Auch in diesem Zusammenhang ist darauf zu vertrauen, dass die Gemeinde Grube, der Anlagenbetreiber und die Verpächter ihrer Verantwortung gegebenenfalls gerecht werden und für Ausgleich sorgen.

Durchaus möglich ist, dass das Windgebiet von der Landesplanung nicht berücksichtigt wird. 2012 war das der Fall. Stellungnahmen dazu sind noch bis zum 3. Januar 2019 möglich.

Online: BOB-SH

Postadresse: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanung, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

E-Mail: windenergiebeteiligung@im.landsh.de


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