Datensparsamkeit

„Daten sind die Rohstoffe der Zukunft“, das mag betriebswirtschaftlich und machtpolitisch richtig sein. Dennoch halte ich es für falsch, wenn die großen Parteien (SPD 2016 und CDU 2018) den Grundsatz „Datensparsamkeit“ aus dem Bundesdatenschutzgesetz in Frage stellen.

Im §3 Bundesdatenschutzgesetz steht im Moment noch geschrieben:

„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.“

Das ist ein schöner Grundsatz. Der beste Datenschutz ist auf die Erfassung von Daten zu verzichten! Wir brauchen keine neuen Gesetze. Das mit der Datensparsamkeit ist schon ganz gut so. Denn der beste Datenschutz schützt nicht davor, dass Daten in falsche Hände geraten können. Das können sie aber dann nicht, wenn sie garnicht erst erfasst wurden.

Das stand angeblich zum Thema in den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl 2017

Zum Thema passt auch der Kampf für den Erhalt des Bargelds!

Ein Gedanke zu „Datensparsamkeit

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