Was ist schlecht am ESM?

Am 12. September entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die grundgesetzliche Zulässigkeit des ESM. Seit einiger Zeit macht sich breiter Widerstand gegen den ESM stark, gegen den die Bundesregierung & Co. mit sehr emotionaler Propaganda vorgehen. Angela Merkel sagt: „[…] Europa ist und bleibt auch eine Sache des Herzens. […]“ wird Angela Merkel auf bundesregierung.de zitiert. Dazu ein Bild mit Kindern, die Buchstaben mit demSchriftzug „Ich will Europa“ hochhalten. Wo man mit rationalen Argumenten nicht weiterkommt, müssen eben die Emotionen angesprochen werden. Das wussten schon andere Politiker in den letzten Jahrhunderten.

Ich will auch Europa“ ist das Argument der ESM-Gegner von abgeordnetenwatch.de. Hier wird deutlich, dass es eben nicht möglich ist, die Debatte um den ESM auf einen Satz zu reduzieren. Die europäische Einigung, der Zusammenhalt und das Einstehen der Stärkeren für die Schwächeren steht hier nicht in Frage.

Das ist schlecht am ESM!

Ich bin (wie vermutlich alle Menschen) nicht in der Lage abschließend und umfassend zu beurteilen wie der ESM wirkt und ob das gut oder schlecht, notwendig oder unnötig für unseren Lebensstandard ist. Lebensstandard ist Stabilität, das Volk braucht Brot und Spiele. Für unseren Lebensstandard ist aber auch die Freiheit und die Mitbestimmung entscheidend, auch wenn nur im Rahmen der parlamentarischen Demokratie. Mit dem ESM wird ein wichtiger Bereich aus dem Verantwortungsbereich der Regierung genommen: die Mittel für den ESM werden von EU-Beamten verantwortet und nicht von gewählten Regierungsvertretern. Eine Kontrolle des ESM durch gewählte Regierungen ist nicht vorgesehen. Damit wird ganz offiziell ein Stück Diktatur in Europa eingeführt. So geht es nicht! So bringt es der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler in einem Beitrag aus dem Juni 2012 auf deutschland.net auf den Punkt:

„Während Banken und andere Anlagevehikel staatlich reguliert und beaufsichtigt werden, bleibt der ESM von Regulierung und Aufsicht verschont. Nach dem bisher vorliegenden Entwurf zur Parlamentsbeteiligung gibt es zwar ein Mitspracherecht des Bundestags bei einigen Entscheidungen des ESM, aber kein Einsichtsrecht in die Ergebnisse von externen und internen Prüfungen des ESM. Es stellt sich daher die Frage, wie kontrolliert wird, welche Operationen mit welchem Ergebnis der ESM am Markt getätigt hat, um Markt und Preise von Staatsanleihen zu manipulieren. Während wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, jeden Spieler an den Finanzmärkten einer scharfen Regulierung zu unterziehen, bleibt der ESM unreguliert, Art. 32 Abs. 9 ESMV. Das Finanzgebaren der deutschen öffentlich-rechtlichen Institutionen kennen wir zu Genüge aus dem Schicksal von WestLB und SachsenLB. Es bleibt unbeantwortet, wie die Aufsicht über den mit Fremdgeldern spekulierenden ESM vollzogen und mit Fehlverhalten umgegangen werden soll.“

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