Mindestmüllmenge ZVO

Der Zweckverband Ostholstein ist dabei die „Verursacher von Siedlungsabfällen“, die ihren Abfall nach Bedarf abholen lassen (Bedarfsabfuhr), zu einer Selbstauskunft zu verpflichten. Auf der Basis der auf einem Grundstück permanent oder zeitweise (Gästebetten) wohnenden Menschen wird dann der (theoretisch) entstehende Abfall pro Woche berechnet und daraus ergibt sich eine jährliche Mindestfrequenz bzw. ein jährlicher Mindestpreis für die Bedarfsabfuhr.

Hintergrund: sogenannter Siedlungsabfall ist auch Abfall aus Ferienwohnungen. Die Entsorgung von Siedlungsabfall ist im Gegensatz zu Gewerbeabfall eine hohheitliche Sache, die hier in Ostholstein vom ZVO übernommen wird.

Private Abfallentsorger entsorgen Müll zu wesentlich günstigeren Preisen als der Zweckverband Ostholstein. Dafür mag es Gründe geben, die ich allerdings nicht kenne. Aber Preisunterschiede locken den einen oder anderen. Deshalb soll es in der Vergangenheit Vermieter von Ferienwohnungen gegeben haben, die zwar eine Bedarfsabfuhr-Tonne vom Zweckverband hatten und auch die Grundgebühr von ca. 25 EURO pro Jahr gezahlt haben. Weil sie an der Adresse aber noch ein anderes Gewerbe betreiben, wurde der teure ZVO-Behälter nie oder nur sehr selten abgeholt und der Abfall aus den Ferienwohnungen als Gewerbeabfall getarnt günstig entsorgt.

Das versaut dem ZVO natürlich das Geschäft. Und möglicherweise ist es auch nachvollziehbar, dass Müll von Feriengästen über den Zweckverband entsorgt werden muss. Das Thema soll hier jetzt nicht diskutiert werden.

Fehler in der Abfallwirtschaftssatzung des ZVO

In §18, 4 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein wird festgelegt, dass jeder Bewohner eines Hauses 20l Restmüll pro Woche verursacht. Sicherlich gibt es dafür Gutachten, Studien und / oder Richtwerte. Und es ist vermutlich auch nicht sehr schwer, mit Einsatz von etwas gesundem Menschenverstand (GMV) weniger Müll zu verursachen. Aber das eigentliche Problem kommt erst jetzt.

ZVO nimmt 182,5 Tage Vollbelegung bei Gästebetten an

„Im Falle privater Zimmervermietung werden zusätzlich je Saisongästebett wöchentlich 10 l Füllraum bei der Richtwertausstattung berücksichtigt.“ Wenn ich die Rechnung richtig verstehe, soll also jedes Gästebett die Hälfte des Abfalls verursachen, die ein Mensch aufbringt, der ganzjährig an dem Ort wohnt. Also muss das Gästebett rechnerisch ein halbes Jahr voll belegt sein. Das kann so nicht sein.

Wir haben hier an der Ostsee zunehmend gute Belegungszahlen, Ostholstein gehört zu den deutschen Landkreisen mit der stärksten Tourismusnachfrage. Aber diese Rechnung ist bei allem Verständnis für die Situation des ZVO für mich ein Grund, der Veranlagung zu widersprechen.

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