Wer etwas behauptet, was falsch ist oder was er / sie nicht belegen kann, bewegt sich auf dünnem Eis. Ich habe mich zu dem Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung schon 2005 intensiv geäussert.
Gegen falsche Tatsachenbehauptungen kann man in Deutschland und anderen Rechtsstaaten aus guten Gründen vorgehen. Jemand, der sich mit einer falschen Tatsachenbehauptung konfrontiert sieht, kann nach meinem gesunden Menschenverstand sicherlich von dem Verantwortlichen für diese Tatsachenbehauptung verlangen.
- Unterlassung
- Widerruf
- Schadensersatz
- Gegendarstellung
- Löschung
Dr. Udo Ulfkotte berichtet in seinem Buch „Gekaufte Journalisten“ von seiner langjährigen journalistischen Tätigkeit bei der FAZ. Ich habe das Buch noch nicht gelesen, enthalten sein sollten aber extreme Vorwürfe, was die angeblich mangelnde Unabhängigkeit verschiedenen rennomierter Presseorgane in Deutschland angeht. Jetzt sollte man eigentlich denken, dass die FAZ juristisch dagegen vorgeht, weil sie sich falscher Tatsachenbehauptungen ausgesetzt sieht. Es scheint aber so zu sein (wenn das folgende Dokument kein Fake ist) dass die FAZ sich nicht äussert sondern die Behauptungen von Herr Ulfkotte hinnimmt. Was das bedeuten kann, soll jeder für sich intepretieren.
Telefon Interview mit der Frankfurter… von faz-zensiert