Abmahnungen werden billiger?

Abmahnungen weisen auf mutmaßliche Rechtsverstösse hin und entlasten so die Gerichte. Abmahnungen gibt es beispielsweise wegen Verstössen gegen das Urheberrecht. Anscheinend scheint nicht jeder zu wissen, dass es ein Urheberrecht gibt und dass Bilder, Texte etc. generell geschützt sind und ohne Zustimmung des Urhebers (Lizenz) nicht publiziert werden dürfen. Denn Verstösse gegen das Urheberrecht gibt es viele. Abmahnungen sind günstiger als ein Gerichtsverfahren. Dennoch verursachen sie Arbeit. Und Arbeit kostet Geld.

Anwälte rechnen nach der Gebührenordnung BRAGO ab. Die Basis für ein Anwaltshonorar ist der Streitwert. Offensichtlich scheinen Abmahnungen ein gutes Geschäft für Anwälte zu sein. Denn der Gesetzgeber fühlt sich veranlasst, die Kosten für eine Abmahnung in bestimmten Fällen im § 97a Absatz 2 UrhG neu zu regeln. Demnach dürfen erstmalige Abmahnungen an Privatpersonen in einfach gelagerten Fällen mit unterheblicher Rechtsverletzung nur noch 100 EURO kosten. Die vielen Attribute seien allerdings nicht definiert, schreibt internetrecht-rostock.de und würden von Gerichten definiert werden müssen.

Also, einfach die Urheberrechte achten und alles bleibt billig. ;)

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