Das Hauptthema der PIRATEN ist Transparenz in der Politik. In der internen Kommunikation wird sehr deutlich wie ernst die junge Partei es damit meint. Seit dem 6. Mai 2012 ist die Piratenpartei auch im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten. Heute gab es die erste Auseinandersetzung mit den „etablierten Parteien“. Sitzungen des Ältestensrates im Landtag sind bisher nicht öffentlich. In Berlin haben die Piraten bereits in Lichtenberg und Friedrichshain-Kreuzberg erreicht, dass dieses „Hinterzimmer“ in Zukunft auch der Öffentlichkeit offen steht. Dazu erreicht mich die folgende Pressemitteilung:
Geheimrat statt Ältestenrat?
In der gestrigen Sitzung des Ältestenrats des schleswig-
holsteinischen Landtags haben die Fraktionsvorsitzenden von FDP, SPD
und CDU angekündigt, Ältestenratssitzungen weiterhin vertraulich
halten und dies künftig auch in der Geschäftsordnung festschreiben
zu wollen. Damit soll der Bevölkerung auch in Zukunft vorenthalten
werden, welche Absprachen die Fraktionen untereinander treffen.
Erstmals wären Auskünfte an Presse und Öffentlichkeit sogar mit
Strafe bedroht.
Dazu erklärt der Abgeordnete Wolfgang Dudda von der Piratenpartei:
„Wer diese Art von Hinterzimmerpolitik wie bisher fortsetzen möchte,
hat die schlimme Botschaft, die sich aus der nur 60%-igen
Wahlbeteiligung ergibt, immer noch nicht verstanden.“
Der Vorstoß der etablierten Fraktionen erfolgt vor dem Hintergrund,
dass die PIRATEN auch den Inhalt von Ältestenratssitzungen in
öffentlicher Sitzung besprechen und ihre Fraktionssitzungen in das
Internet für jedermann zum Nachhören einstellen.[1] Würden die
Sitzungen des Ältestenrats in der Geschäftsordnung für vertraulich
erklärt, könnte sich der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN bei
Fortsetzung dieses Grades an Transparenz strafbar machen (§ 353b
Strafgesetzbuch).
„Wir werden uns einer Geheimhaltung jeglicher Beratungen im
Ältestenrat nicht freiwillig beugen, weil diese Gespräche alle
Schleswig-Holsteiner angehen, etwa wenn vereinbart wird, welche
Gesetzentwürfe der Landtag beraten soll (Tagesordnung) oder welche
Steuergelder die Fraktionen vereinnahmen wollen“, erklärt Patrick
Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion. „Falls die übrigen
Fraktionen den Ältestenrat zum Geheimrat machen sollten, wird sich
dieser Beschluss an der Verfassung messen lassen müssen, inbesondere
an der verfassungsrechtlich geschützten Mandats-, Meinungs- und
Pressefreiheit.“
Einmal mehr zeigt sich hier die Rückständigkeit des
schleswig-holsteinischen Landtages. Zwei Berliner
Bezirksverordnetenversammlungen tragen dem Transparenzgedanken
besser Rechnung: Sie haben auf Antrag der PIRATEN beschlossen, dass
ihr Ältestenrat künftig öffentlich tagt.[2] Die PIRATEN treten dafür
ein, Ältestenratssitzungen auch in Schleswig-Holstein öffentlich
abzuhalten, außer wenn dabei sensible Sicherheitsbelange oder
Beschäftigtendaten erörtert werden. Der Landtag entscheidet die
Frage in seiner ersten Sitzung am Dienstag, den 5. Juni.
Hintergrund:
Der Ältestenrat besteht aus dem Landtagspräsidenten, den
Vizepräsidenten sowie je einem Vertreter der Fraktionen (in der
Praxis die Fraktionsvorsitzenden). Er hat die Aufgabe, Empfehlungen
zu den folgenden Fragen zu erarbeiten:
– Arbeitsplan (Tagesordnung) des Landtages,
– Besetzung der Stellen der Ausschußvorsitzenden,
– Personalfragen des Landtages,
– Verhaltensregeln für die Abgeordneten,
– Fragen betreffend die Fraktionen des Landtages in ihrer Gesamtheit
(z.B. Raumverteilung),
– Haushaltsplan des Landtages einschließlich der eigenen Mittel der
Fraktionen.
In der Praxis erzielen die Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat in
der Regel eine Einigung, die dann ohne weitere Debatte so umgesetzt
wird.