Mieterhöhung in Ostholstein

Hier die Ergebnisse einer Recherche zum Thema „Mieterhöhung durchsetzen“. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen weiter. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung, stellt lediglich die Ergebnisse der Recherche eines juristischen Laien dar.

Voraussetzungen

Fuer einen Mieterhöhung entsprechend der ortsueblichen Vergleichsmiete muessen die folgenden Voraussetzungen nach §558 BGB zutreffen:

– Miete seit 15 Monaten unveraendert
– die ortsuebliche Miete fuer vergleichbare Wohnungen muss hoeher sein.
– Mieter muessen nach § 558b BGB der Mieterhöhung zustimmen. Ansonsten ist Klage möglich bzw. nötig.

Bei neuen Mietvertraegen sollte man die jährliche Anpassung der Miete entsprechend der Inflationsrate vereinbaren. Das ist seit der Mietrechtsreform 2001 nach § 557b BGB möglich.

Mietspiegel

Einen offiziellen Mietspiegel gibt es laut Auskunft der Gemeinde Grömitz für Grömitz nicht. Der Grund ist, dass die Wohnungen nicht homogen genug sind und deshalb schlecht zu vergleichen sind. In größeren Städten mit einer homogeneren Struktur an Mietwohnungen wird das anders aussehen.

Immobilienportale geben Mietspiegel heraus. Der Durchschnitt der Mietpreise fuer Wohnungen bis 40m² aus diesem oder diesem Portal ergibt einen Wert
um die 10 EURO.

Als Ersatz fuer den offiziellen Mietspiegel waere es nach § 558a BGB auch moeglich, drei Vergleichswohnungen zu benennen. Gibt es vergleichbare Wohnungen? Hier ist es ganz gut beschrieben: Voraussetzungen für einen Mietspiegel.

Faktoren fuer die Bewertung

Sämtliche Nebenräume, wie beispielsweise Keller, Waschküche oder Garagen sowie Abstellräume, die sich nicht innerhalb der Wohnung befinden, dürfen innerhalb der Quadratmeterberechnung der Wohnfläche nicht enthalten sein. Sie koennen aber beim Orts-Vergleich der Mieten durchaus berücksichtigt werden. Das gilt sicherlich auch fuer die verwendeten Materialien und Farben und das gesamte Ambiente, in dem sich die Mietwohnung befindet.

Quellen:
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht/artikel/artikel/wann-eine-mieterhoehung-zulaessig-ist.html

2 Gedanken zu „Mieterhöhung in Ostholstein

  1. Holger Vogt

    Für einen vernünftigen Mietspiegel muss es eine Mindestnorm geben und eine Auskunft, aus wie vielen Quellen sich der regionale Mietspiegel errechnet hat . Es gibt leider immer wieder regionale Quacksalber, welche mit falschen Daten nur um sich schlagen und damit Werbung machen.

  2. Thomas

    Wichtig wäre es schon vernünftige Quellen zu haben, aus denen sich der tatsächliche Mietspiegel ergibt. Dies scheint aber in vielen Fällen leider nicht der Fall zu sein.

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