Grundgesetz gehört zur Risikogruppe?

Man muss nicht alle Gesetze kennen. Das Grundgesetz und da die Artikel 1 bis 19 sollte man aber schon mal grob gelesen haben. In den ersten 20 Artikeln stehen die Grundrechte, die nicht ohne weiteres eingeschränkt werden dürfen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz durch den damaligen Parlamentarischen Rat verabgeschiedet.

Mitunter wird behauptet, dass Grundrechte durch die Maßnahmen wegen Conora eingeschränkt werden. Die Gründe liegen auf der Hand, denn mit über 70 gehört das Grundgesetz zu einer Risikogruppe und muss deshalb von der Gesellschaft fern gehalten werden. So sagt es jedenfalls der Kasper im Video unten.

  • Artikel 2, freie Entfaltung der Persönlichkeit geht nicht bei Quarantäne / Hausarrest
  • Artikel 4, Glaubensfreiheit, Gottesdienste wurden verboten
  • Artikel 8, Versammlungsfreiheit. Demonstrationen wurden verboten
  • Artikel 11, Freizügigkeit, Einschränkungen der Reisefreiheit
  • Artikel 12, freie Berufswahl, Zwangsschließungen von Geschäften
  • Artikel 13, Unverletzlichkeit der Wohnung. Ein Amtsarzt darf unter Umständen eine Wohnung betreten und eine mutmaßlich infizierte Person untersuchen
  • Artikel 14, Eigentum. Unter anderem uns Gastgebern ist verboten ihr Eigentum zu nutzen.

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Ein Gedanke zu „Grundgesetz gehört zur Risikogruppe?

  1. Nick

    Du hast…

    Art. 20 ——————

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) 1—————— Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. —————— 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) —————— Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung—————— , die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) —————— Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.——————

    Art. 120 ——————

    (1) —————— Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten —————— und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. 2Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. 3Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. 4Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. 5Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

    (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

    Art. 146 ——————

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, —————— verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. ——————

    vergessen. ;)

    Grüße

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