Aber Abmahnungen sind im Grunde eine gute Sache. Zumindest ist es in diesem oder jeden Fall ganz gut, etwas über Abmahnungen zu wissen.
Der Gesetzgeber bietet der Wirtschaft damit ein kostengünstiges Selbstreinigungsinstrument. Die Alternative wäre, bei jeder Streitigkeit gleich den Klageweg zu beschreiten. Das dauert länger, die Kosten sind höher und der Staat hätte noch mehr zu tun.
Wir als volkswirtschaftslich gebildete Bürger sind eh der Ansicht, dass in Sachen „Aufgaben des Staates“ das Fass ohnehin schon voll ist. Zumindest ist das meine persönliche Meinung. Ein anderes aber auch wichtiges Thema in Sachen Internetrecht.
Nach der Definition ist die Abmahnung eine Aufforderung, dies oder jenes Verhalten nach dieser oder jener zivilrechtlichen Vorschrift zu unterlassen. Verbunden ist eine Abmahnung oft mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese ist dann nichts anderes als ein Vertrag zwischen den beiden Parteien. Vereinbart werden regelmässig schmerzhafte Vertragsstrafen. Deshalb sollte nie eine Unterlassungserklärung ohne intensive Prüfung und ggf. Änderungen abgegeben werden.
Abgemahnt wird häufig wegen vermeintlichen Verstössen gegen das UWG. Dazu gehören bei Online-Shops falsche oder fehlende Angaben. Gerne wird vergessen die Lieferkosten bei der Artikelbeschreibung anzugeben oder es fehlen Angaben zum Stückpreis bei grösseren Verbünden. Abmahnungen wegen Verstössen gegen die Impressumspflicht nach §6 TDG (bzw. §10 MDStV) lassen wohl mit der Zeit nach. Auch weil Serienabmahnungen heute in vielen Fällen (nicht allen) wirkungslos sind. Zunehmen sollen im Moment Abmahnungen wegen Markenrechtsverstössen. Auch hier gibt es möglicherweise Rechtsmissbrauch.
Zunehmen werden in Zukunft vermutlich und zurecht Verstösse gegen Urheberrechte. ( Upddate: Gemeint sind natürlich auf Verstösse gegen das Urheberrecht gerichtete Abmahnungen. ) Ich merke häufig in Gesprächen mit Kunden, dass viele nicht wissen, dass man eine Lizenz benötigt, um Bilder oder Texte (z.B. Stadtpläne) von anderen Webseiten übernehmen zu dürfen. Eine Lizenz ist nichts anderes als eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ansonsten verboten sind. Und es ist glücklicherweise verboten, ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers Inhalte z.B. von Webseiten zu kopieren und weiterzuverarbeiten. Bei der Gelegenheit ein Link auf eine Datenbank mit frei zu verwendenden Fotos.
Jede Abmahnung ist ernst zu nehmen, denn es droht bei Nichtbeachtung eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Anspruchs. Und die ist vermutlich teurer als die Gebühren, die ein ggf. beautragter Rechtsanwalt aufgrund des angenommen Streitwertes für eine Abmahnung in Rechnung stellen kann.
Eben weil der Streitwert angenommen wird kann es für den Empfänger der Abmahnung sinnvoll sein, die Rechnung der Gegenseite unter Annahme eines niedrigeren Streitwertes zu zahlen. Das natürlich nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist.
Was zu tun ist bei einer Abmahnung, ist recht übersichtlich hier dargestellt. Update: Gerade reingeflattert ist noch ein Artikel zum Thema Abmahnung von Sabine Heukrodt-Bauer
Da staunt der Student und der Laie wundert sich. Selbstreinigung ist gut, da reinigt der Eine die Brieftasche des Anderen. Oder wie heißt es schon in der Bibel „Suchet, so werdet ihr finden“. In diesem Sinne „immer schön sauber bleiben“.