Ich bin der Meinung: „Es gab in Deutschland mal ein Fernmeldegeheimnis.“ Laut Wikipedia ist aus der Legaldefinition im TKG und StGB abzuleiten: […] unterliegen dem Fernmeldegeheimnis „[…] insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war“ […].
Gestern (am bedeutungsvollen 9.11.) wurde das Fernmeldegeheimnis nach meinem Verständnis vom Deutschen Bundestag erheblich eingeschränkt. Nach dem Wunsch der Abgeordneten (wenn auch nach Vorlage durch die EU) müssen Provider (Internet und Telefon) in Zukunft die Verbindungsdaten von Telefonie und Internetdiensten für 6 Monate speichern. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte liegt vor allem darin, dass mit den erfassten Daten Profile erstellt werden können. Dieser Ansicht ist laut heise auch die Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (warum wird eigentlich eine Session eröffnet, wenn die Seite aufgerufen wird?).
Zur Vorratsdatenspeicherung wird von einem Berliner Rechtsanwalt eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet, die eingereicht wird, wenn der Bundespräsident den Gesetzentwurf unterschreiben sollte.
Ich denke ja eigentlich: ich habe nichts zu verbergen, sollen sie doch speichern. Das Problem ist nach meiner Auffassung: wo Daten gespeichert werden ist Mißbrauch möglich. Das ist für mich Grund genug, die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Deshalb beteilige ich mich auch an der Verfassungsbeschwerde.
Kritisch beleuchtet werden hier die Argumente für die Vorratsdatenspeicherung. Zum Beispiel: „Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zulässig.“