Möglicherweise ist ein alter Hut, ich zitiere es trotzdem, weil ich es noch nicht kannte
Wer nicht vor dem Verfassungsgericht klagen will, dem bleibt juristisch nur der Verstoß. Er hält eine der Grundrechtseinschränkungen nicht ein. Mit viel Glück wird er von den Ordnungskräften erwischt und es wird ein Bußgeld verhängt. Wenn man das nicht zahlt, landet man vor dem Verwaltungsgericht. Dort kann man die Zahlungsverweigerung wegen der mangelnden Verhältnismäßigkeit einklagen. Quelle