§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
[…]
Hier ein schöner Fall von Erpressung von Geld gegen das Unterlassen der Abgabe einer schlechten Bewertung. Ich bin der Ansicht, dass es sich hier um eine lehrbuchmäßige Erpressung im Sinne des §253 StGB handelt.
„Ich habe vom xx.6.2019 bis xx.6.2019 ein Doppelzimmer bei Ihnen gebucht und 88 EURO zzgl. Gebühren über Airbnb bezahlt. Am xx.6.2019 (Tag der geplanten Anreise) habe ich Ihnen um 9:57 Uhr mitgeteilt, dass wir das Zimmer wegen schlechter Wettervorhersage nicht nutzen werden. Eine Stornierung war gemäß der Vertragsbedingungen nicht mehr möglich. Sie haben mir Kulanz zugesichert.
Vereinbart haben wir, dass ich das Zimmer ohne weitere Kosten auf den xx.6. bis xx.6.2019 (eine Woche später) umbuchen kann. Am xx.6.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass uns der Alternativzeitraum wegen einer Wohnungsbesichtigung nicht passt und wir stattdessen Anfang September kommen möchten. Sie haben mir zugesagt, dass das möglich sei. Vereinbart haben wir, dass ich mich am 2.9.2019 bei Ihnen melde um abzustimmen, ob es freie Kapazitäten in dem Zimmer gibt.
Am 3.9.2019 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass wir wegen schlechter Wettervorhersage nicht anreisen werden und versprochen mich „in zwei Wochen“ zu melden. Am 13. April 2020 schrieb ich Ihnen, dass wir hoffen, den Aufenthalt im Sommer nachholen zu können. Am 2.7.2020 haben wir telefoniert und besprochen, dass wir vom 31.7. bis 2.8.2020 kommen möchten und eventuell noch ein zweites Zimmer dazubuchen möchten. Am 2.7.2020 habe ich Ihnen geschrieben, dass wir das zweite Zimmer nicht dazubuchen werden.
Sie haben mir angeboten, uns das Zimmer im September 2020 (vergleichbare Saisionzeit zu Juni) für zwei Nächte kostenlos zur Verfügung zu stellen oder einen Teil des gezahlten Preises (40 EURO) auf einen Aufenthalt im Juli (Hochsaison) anzurechnen. Damit bin ich nicht einverstanden.
Bitte überweisen Sie 50 EURO auf mein Konto DExxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bei der xxxxxbank. Sollte das Geld nicht bis zum 10.7.2020 bei mir eingegangen sein, werde ich den Vorfall an Airbnb melden und im Internet eine entsprechende Bewertung abgeben. Bei fristgerechter Zahlung versichere ich Ihnen, dass ich keine schlechte Bewertung abgeben werde und Airbnb nicht benachrichtige.“