Vorratsdatenspeicherung, schon vom Schreiben dieses Bürokratiebegriffs kann einem übel werden. Es geht darum, dass im Moment alle Provider dazu verpflichtet sind, Verbindungsdaten aus Telefon und Internetverkehr ein halbes Jahr auf Vorrat zu speichern.
Das Bundesverfassungsgericht prüft am 15.12.2009, ob das so rechtens ist.
Am 15.12.2009 wird unter der Adresse verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden.
Die Verfassungsbeschwerde ist am 31.12.2007 zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern und am 29.02.2008 im Namen der weiteren ca. 34.000 Beschwerdeführer eingereicht worden.