Die Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel wurden vom Bundesverwaltungsgericht gestoppt. Grund ist das Riff, dass sich genau in der Trasse befindet. Es ist schon lange bekannt, dass dort ein Riff ist. Ein Riff kann nicht ausgeglichen werden. Es darf nach europäischen Recht dort nicht gebaut werden, wo ein Riff im Weg ist. Somit hätte es nach meinem Verständnis keine Baugenehmigung geben dürfen. Der Tunnel scheint aber politisch gewollt zu sein und muss nach dieser Logik mit allen Mitteln gebaut werden.
Heute meldet der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein, dass er dem Bundesverwaltungsgericht mitteilen werde, dass der Baustopp hinfällig sei, denn das Riff sei schon fast komplett weggebaggert worden. Es hätte Baurecht bestanden, daran hätte der Bauträger sich gehalten. Es soll sich um 36 Hektar Riffflächen handeln.
Am 3.11.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage bezüglich der Riffe abgelehnt.
Sicher mag das alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Moral hat bei großen Geschäften noch nie eine Rolle gespielt. Lernen kann man aus der Sache, dass es hilfreich sein kann, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Auf dem Weblog der Baustelle am Fehmarnbelt wurde von dem bundesgerichtlich verhängten Baustopp nicht berichtet. Offensichtlich ist so eine Entscheidung für die Femern A/S nicht von Interesse.