Bei ebay kann man bekanntlich alles verkaufen. Es kommen Leute auf die Idee, ihre Tankquittungen zu verkaufen. Vermutlich aber nicht mehr lange. Heute steht im Newsletter Internetrecht:
„[…]Seit 1.1.2005 stellt die geänderte Abgabenordnung (AO) das entgeltliche Inverkehrbringen von Belegen unter Strafe. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.[…]“