Tachomanipulation

Manipulationen am Tacho beim Gebrauchtwagenverkauf sind erst seit August 2005 strafbar.

Manchmal kann man sich doch wundern. Es soll laut heise.de für 100 bis 200 EURO möglich gewesen sein, bei einem Gebrauchtwagen „den Kilometerstand so weit absenken, dass sie einen rund 1000 Euro höheren Preis erzielen“.

„Die Einstellung am Tacho war aber der Autoversicherung (bei km-abhängigem Tarif) und beim Auto – Verkauf dem Käufer mitzuteilen!“ Quelle

Das soll also ganz legal möglich gewesen sein. Vermutlich war es schon vor der Einführung des Staftatbestands möglich, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Vermutlich nur, wenn der Tachostand vom Verkäufer auch zugesichert wurde. Man, man, man, Recht ist eben doch nichts für Laien.

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