Geländewagen und SUV über 2,8 t Gesamtgewicht können auch weiterhin als Nutzfahrzeug besteuert werden. Damit hat das FG Baden-Württemberg, Stuttgart (Az.: 8 V 4/06) die Regelung aus dem Mai 2005 als Verstoss gegen EU-Recht gewertet.
via: auto-presse.de
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