„Die neue Bäderregelung sieht vor, dass Läden landesweit in über 70 Gemeinden vom 15. Dezember bis 31. Oktober sonn- und feiertags von 11 bis 19 Uhr sowie werktags bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Ausgenommen sind der erste Weihnachtsfeiertag und Karfreitag. Am Ostersonntag ist der Einkauf auf die Zeit von 14 bis 18.30 Uhr beschränkt, am 1. Mai darf nur der Ladeninhaber persönlich hinter der Verkaufstheke stehen. Von der werktäglichen Abendöffnung wird nach LN-Informationen in den Wintermonaten zunächst kein Gebrauch gemacht.“ (ln-online.de)
Ich dachte, es gäbe ohnehin schon eine Ausnahmeregelung für die Ostsee bzw. die Tourismusorte. Wo ist denn da jetzt die Reform des Ladenschlusses? Ich begrüsse das übrigens sehr, jeden Tag einkaufen gehen zu können. Vor allem in einer Urlaubsgegend ist das imho wichtig, weil die Wochentage für viele kaum eine Rolle spielen.