Impressum für private Webauftritte

Im Teledienstegesetz § 6 steht, dass jeder geschäftsmässig betriebene (d.h. nach herrschender Meinung nachhaltig betriebene) Webauftritt ein Impressum haben muss, wo steht, wer verantwortlich ist und wie man diesen erreichen kann. Bei Unternehmen, die dagegen verstossen, kann wegen unlauterem Wettbewerb abgemahnt (§1 UWG) werden. Privatleute können nicht abgemahnt werden.

Was kann also einem Privatmann passieren?

Sascha Kremer äussert im lawblog die Ansicht, dass auch private Weblogs ein Impressum führen müssen. Ich folge am ehesten diesem Argument:

Denkbar wäre zudem, dass ein Dritter gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Weblog-Betreiber de geltend machen will, hieran aber wegen fehlerhafter bzw. fehlender Angaben im Impressum gehindert wird und deshalb zusätzliche Kosten entstehen (Ermittlung von Name, Anschrift o.ä.). Diese Kosten könnten dann ggf. als Schadensersatz wegen Verletzung der Impressumspflicht geltend gemacht werden.

Wie kommt man eigentlich (ausser über den Provider, der die Daten ja auch nicht ohne weiteres rausrücken darf) bei einer nicht-de-Domain an die Daten des Inhabers einer Domain? Eine Möglichkeit ist die whois-Abfrage auf register.com

Aber so richtig aufwändig und mit zusätzliche Kosten verbunden ist das ja nun auch nicht, oder?

Jetzt ist die nächste Frage, ob ein privater Webauftritt dann nicht mehr privat ist, wenn Anzeigen drauf sind?

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