An der einen oder anderen Stelle auf älteren Seiten ist zu lesen, dass beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren gegen die Erhebung einer Grundsteuer läuft. Das Aktenzeichen ist 1 BvR 1644/05. Wie dem Link zu entnehmen ist, wurde „die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ Somit hat sich der Grundsteuer Widerspruch erledigt.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Basis des Einheitswerts zu zahlen ist. Grundsteuer wird in unterschiedlicher Höhe erhoben für landwirtschaftliche Grundstücke und für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.