Endreinigung bei Ferienwohnungen

Der folgende Text zum Thema Endreinigung bei Ferienwohnungen soll keine Rechtsberatung darstellen. Ich interpretiere lediglich einige Quellen und stelle meine persönliche Meinung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht vor, dass bei der Angabe von Preisen Endpreise angegeben werden müssen. Häufiger Streitpunkt, ist die separate Ausweisung der Endreinigung. Meine persönliche Interpretation der Informationen des DTV zum BGH-Urteil: wenn auf Webseiten oder in einem Katalog nur eine Preisübersicht gegeben werden soll (unverbindliches Angebot), kann die Endreinigung separat ausgewiesen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Endreinigung als Zusatzangebot zu verstehen ist und ggf. auch vom Mieter übernommen werden kann. Das gleiche gilt für Bettwäsche und Handtücher, die optional dazugebucht werden können. Bei einem konkreten Angebot, das zur sofortigen Buchung auffordert, sollte der zu zahlende Gesamtpreis angegeben werden.

Fazit: wer als Vermieter mit separater Endreinigung arbeitet, sollte keine sofort buchbaren Angebote ins Internet stellen, sondern den Gast lediglich dazu einladen, eine konkrete Buchungsanfrage zu stellen. Im dann folgenden Angebot für einen konkreten Reisezeitraum sollte der individuell kalkulierte zu zahlende Gesamtpreis angegeben werden.

13 Gedanken zu „Endreinigung bei Ferienwohnungen

  1. G. Schulz

    Ganz genau so sehe ich das eigentlich auch, aber in verschiedenen Beträgen im Internet ist auch die Rede davon, daß mit einem bestimmten Preis Werbung gemacht wird, z.B. 50 Euro pro Nacht. Wenn der Gast dann aber z.B. 4 Nächte bliebt kostet es:

    4 x 50 = 200 + 20 Endreinigung = 220,00 Euro

    Somit würde in diesem Fall die Ferienwohnung rechnerisch 55 Euro pro Nacht kosten.

    Was wäre also die Alternative?
    1. ab 50 Euro pro Nacht
    2. 50 Euro pro Nacht + 20 Euro Endreinigung

  2. Malte Siems Beitragsautor

    Ist nicht das mit dem separaten Ausweis der Endreinigung gerade das Problem? Soll nicht dem Kundenm erspart bleiben, sich den tatsaechlichen Endpreis selbst ausrechnen zu müssen. Ich würde daher die Alternative 1 bevorzugen und von der Version 2 absehen. Das ist nur meine persönliche Meinung als Rechtslaie. Diese ist also nicht zitierfähig.

  3. Matthias Bartel

    Interessant ist es, wenn die Endreinigung variabel sein kann (mit Haustier teurer als ohne Haustier). In dem Fall kann man gar nicht im Vorfeld wissen, wie hoch der Endpreis ist. Somit bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, den Gesamtpreis erst bei konkreter Buchungsanfrage zu ermitteln.

  4. winter

    ich fnde es unmöglich die Gäste mit günstigen Preisen anzulocken, Werbungg mit günstiger als im Hotel, und hinterher wie Rechnung mit den Nebenkosten aufzumachen. Wenn ich so manche Rechnungen sehen sind wir mit unserem Hotelangebot dann günstiger als viele Ferienwohnungen. Wir zahlen noch Gewerbesteuer, HOGA, Gema, Sky zum Gewerbetarif während Private anbieter auch nur Privatkosten haben..ich finde das man da gesetzlich gleich ziehen sollte um alle Annbieter an den Kosten zu beteiligen

  5. Messezimmer

    Also ich bevorzuge einen festen Betrag für die Endreinigung. Sofern ein Gast länger bleibt, kann dieses ja aber auch (die Endreinigung) 2 mal durchgeführt und somit auch gezahlt werden.

  6. S. Mertens

    Hallo Messezimmer,

    zu ihren Ansichten kann man nur den Kopf Schütteln.

    Manche lernen es NIE.

    Grüße
    Dieselmimmi

  7. S. Mertens

    Nachtrag:

    @ Winter
    sicher haben Sie Recht das ein Hotel oft Preiswerter ist.

    Alles Aufregen bringt nicht, das einzige was da hilft ist eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale und es dauert nicht lange und auch diese Abzocker halten sich sich an die Preisangabenverordnung.

    Auch der User Messezimmer wird es sehr schmerzlich lernen, denn die WBZ berechnet nur ca. 220 Euro.

  8. S. Mertens

    Frau glaubt es kaum, der User Messezimmer hat seine Preise geändert und berechnet die Endreinigung nicht mehr extra.

  9. Horst Hegger

    Bei uns ist die Endreinigung im Preis enthalten.
    Meines Wissens darf ein Betrag nur dann genannt werden, wenn der Gast die Endreinigung alternativ auch selbst durchführen darf.

    Viele Grüße

    Horst

  10. Michael

    Hallo liebe Frau Mertens, also Ihr Verhalten ist wieder typisch Deutsch und vielleicht auch mit ein wenig Neid verbunden. Eine einfache Email mit dem Hinweis auf die gültige Rechtslage hätte sicherlich gereicht und ich hätte meine Einstellung zu dem Thema Endreinigung sicherlich mal überdacht. Aber nein, da wird gleich der Anwalt losgehetzt und 200 Euro Kosten verursacht und sich darüber gefreut. Gut nur, dass es mir nicht weh getan hat, da ich fast Vollauslastung habe. Ich wünsche Ihnen alles gute für die Zukunft, mögen Sie viele Menschen wie sich selbst treffen!

  11. Paul Schwarz

    @ Michael,
    Leider bin ich erst heute auf ihren Beitrag gestoßen.

    1. Da es sich um Wettbewerbsrecht handelt würde der Streitwert beim Anwalt mal eben 10 000 Euro Plus sein. Anwaltsgebühren nicht unter 1 000 Euro.

    2. Schauen Sie mal seit wann es das BGH Urteil gibt.

    3. Sind Sie mal so nett und Rufen die Mitbewerber an und bitten Sie die sich an die Gesetze zu halten.
    in 99 % der anrufe werden Sie auf das Übelste beschimpft, hatte es versucht aber zwecklos.
    Nur wenn diese Leute richtig viel zahlen müssen ändert sich etwas.

    4. Es wird nicht nur nach Wettbewerbs Recht verstoßen es ist auch noch eine OWI.

    5. Von Neid kann keine Rede sein, der größte Vermieter in unserer Gegend hatte die Schlüssel unser FeWo und hat die Belegt wenn er voll Belegt war, und wenn wir voll Belegt waren habe ich die Feriengäste abgegeben.

    6. Besonders regt mich auf das etliche Vermieter sogar mit 5 Sternen vom DTV ausgezeichnet werden und gegen die Preisauszeichnung Verordnung verstoßen

    7. Beschwerden an DTV sind zwecklos, Standartantwort:
    Dieses seien keine Prüfpunkte. Meine Persönliche Meinung ist: Hauptsache die Gebühren für die Sterne werden bezahlt.

  12. Michael

    Hallo Paul,
    die Anwaltsgebühren liegen bei dieser Sache mal eben Pauschal bei ca. 200 EUR für die Abmahnung der Wettbewerbszentrale. Es hält sich als in Grenzen, ist aber vollkommen unnötig, da viele Vermieter die Rechtslage gar nicht kennen. Deshalb wäre eine Hinweis ganz gut gewesen. Kann man ja auch per Email machen…. wenn der Vermieter dann nicht reagiert, dann kann man ja die Wettbewerbszentrale losschicken. Schade das Frau Mertens keine Kontaktdaten hinterlegt hat :)

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