„Mit einem gewaltigen Kraftakt und auch hohem finanziellen Aufwand hat sich der Gewerbeverein Westfehmarn daher die Wortbildmarke „Rapsblütenfest Fehmarn“ sichern lassen […] Das schreiben die Lübecker Nachrichten.
„Markenrechtlich betrachtet ist eine Bild-/Wortmarke ein Zeichen, die sowohl eine Buchstabenfolge, als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.“ Das schreibt Wikipedia
Jetzt frage ich mich doch, wie stark der Markenschutz für Rapsblütenfest Fehmarn denn ist, wenn er nur in einer bestimmten Gestaltung (also beispielsweise blaue Schrift auf gelbem Hintergrund) geschützt ist. Eventuell war Rapsblütenfest Fehmarn oder gar Rapsblütenfest als Wortmarke nicht durchzuboxen, weil die eindeutige Unterscheidungskraft fehlt. Das Dilemma hab ich bei einer eigenen Markenanmeldung auch schon durchgemacht. Aber eine Wortbildmarke ist in meinen Augen kein Ersatz dafür.
Und zum Thema Anmeldung einer Marke schreibt das Deutsche Patent- und Markenamt, dass das zwischen 290 und 300 EURO kostet. Ok, Milchmädechen rechnen so, in der Regel kommen noch Anwaltskosten dazu. Und die können sich summieren, wenn auf eine Ablehnung reagiert werden muss.
Aber trotzdem, irgendwas hab ich da vermutlich falsch verstanden in Sachen „Markenanmeldung für Rapsblütenfest Fehmarn“. Vielleicht liegt der Fehler auch in der verwendeten Quelle. Vielleicht hab ich auch das Markengesetz falsch verstanden oder bin zu naiv für die juristischen Kniffe, die hier angewendet wurden. Aber ich bin ja auch kein Anwalt und das hier ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. ;)
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Die Kommentarfunktion steht Ihnen offen.
PS. Ferienwohnung Fehmarn ;)