{"id":1526,"date":"2014-12-17T18:36:27","date_gmt":"2014-12-17T16:36:27","guid":{"rendered":"http:\/\/gutes-von-morgen.de\/blog\/?p=1526"},"modified":"2014-12-17T19:39:49","modified_gmt":"2014-12-17T17:39:49","slug":"mindestmullmenge-zvo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gutes-von-morgen.de\/blog\/mindestmullmenge-zvo\/2014\/12\/17\/","title":{"rendered":"Mindestm&#252;llmenge ZVO"},"content":{"rendered":"<p>Der Zweckverband Ostholstein ist dabei die &#8222;Verursacher von Siedlungsabf&#228;llen&#8220;, die ihren Abfall nach Bedarf abholen lassen (Bedarfsabfuhr), zu einer Selbstauskunft zu verpflichten. Auf der Basis der auf einem Grundst&#252;ck permanent oder zeitweise (G&#228;stebetten) wohnenden Menschen wird dann der (theoretisch) entstehende Abfall pro Woche berechnet und daraus ergibt sich eine j&#228;hrliche Mindestfrequenz bzw. ein j&#228;hrlicher Mindestpreis f&#252;r die Bedarfsabfuhr.<\/p>\n<blockquote><p>Hintergrund: sogenannter Siedlungsabfall ist auch Abfall aus Ferienwohnungen. Die Entsorgung von Siedlungsabfall ist im Gegensatz zu Gewerbeabfall eine hohheitliche Sache, die hier in Ostholstein vom ZVO &#252;bernommen wird.<\/p><\/blockquote>\n<p>Private Abfallentsorger entsorgen M&#252;ll zu wesentlich g&#252;nstigeren Preisen als der Zweckverband Ostholstein. Daf&#252;r mag es Gr&#252;nde geben, die ich allerdings nicht kenne. Aber Preisunterschiede locken den einen oder anderen. Deshalb soll es in der Vergangenheit Vermieter von Ferienwohnungen gegeben haben, die zwar eine Bedarfsabfuhr-Tonne vom Zweckverband hatten und auch die Grundgeb&#252;hr von ca. 25 EURO pro Jahr gezahlt haben. Weil sie an der Adresse aber noch ein anderes Gewerbe betreiben, wurde der teure ZVO-Beh&#228;lter nie oder nur sehr selten abgeholt und der Abfall aus den Ferienwohnungen als Gewerbeabfall getarnt g&#252;nstig entsorgt.<\/p>\n<p>Das versaut dem ZVO nat&#252;rlich das Gesch&#228;ft. Und m&#246;glicherweise ist es auch nachvollziehbar, dass M&#252;ll von Ferieng&#228;sten &#252;ber den Zweckverband entsorgt werden muss. Das Thema soll hier jetzt nicht diskutiert werden.<\/p>\n<p><strong>Fehler in der Abfallwirtschaftssatzung des ZVO<\/strong><\/p>\n<p>In ?18, 4 der <a href=\"http:\/\/www.zvo.com\/fileadmin\/user_upload\/zvo-holding\/Preise__Gebuehren__Satzungen\/Abfallwirtschaft\/2013-12-11_6_Nachtrag_Abfallwirtschaftssatzung_2014_ZVO_Lesefassung.pdf\" target=\"_blank\">Satzung &#252;ber die Entsorgung von Abf&#228;llen im Kreis Ostholstein<\/a> wird festgelegt, dass jeder Bewohner eines Hauses 20l Restm&#252;ll pro Woche verursacht. Sicherlich gibt es daf&#252;r Gutachten, Studien und \/ oder Richtwerte. Und es ist vermutlich auch nicht sehr schwer, mit Einsatz von etwas gesundem Menschenverstand (GMV) weniger M&#252;ll zu verursachen. Aber das eigentliche Problem kommt erst jetzt.<\/p>\n<p><strong>ZVO nimmt 182,5 Tage Vollbelegung bei G&#228;stebetten an<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Im Falle privater Zimmervermietung werden zus&#228;tzlich je Saisong&#228;stebett w&#246;chentlich 10 l F&#252;llraum bei der Richtwertausstattung ber&#252;cksichtigt.&#8220; Wenn ich die Rechnung richtig verstehe, soll also jedes G&#228;stebett die H&#228;lfte des Abfalls verursachen, die ein Mensch aufbringt, der ganzj&#228;hrig an dem Ort wohnt. Also muss das G&#228;stebett rechnerisch ein halbes Jahr voll belegt sein. Das kann so nicht sein.<\/p>\n<p>Wir haben hier an der Ostsee zunehmend gute Belegungszahlen, Ostholstein geh&#246;rt zu den deutschen Landkreisen mit der st&#228;rksten Tourismusnachfrage. Aber diese Rechnung ist bei allem Verst&#228;ndnis f&#252;r die Situation des ZVO f&#252;r mich ein Grund, der Veranlagung zu widersprechen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Zweckverband Ostholstein ist dabei die &#8222;Verursacher von Siedlungsabf&#228;llen&#8220;, die ihren Abfall nach Bedarf abholen lassen (Bedarfsabfuhr), zu einer Selbstauskunft zu verpflichten. 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