Journalistische Sorgfalt in Weblogs

Seit Einführung des Telemediengesetzes gelten Maßgaben der journalistischen Sorgfalt auch für Blogger. Interessant zu dem Thema ist vielleicht der Blogger-Kodex, der Pressekodex auf Blogger übertragen.

Wo ist eigentlich das Problem?

Wenn ich etwas öffentlich schreibe, zitiere ich Quellen oder ich schreibe dazu, dass es sich um meine persönliche Ansicht oder Vermutung handelt. Das sagt mir schon mein ganz persönlicher Kodex. Dann gibt es Gesetze, die mir untersagen, Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen indem ich sie zum Beispiel öffentlichtlich verunglimpfe.

So weit, so gut. Allerdings ist mein Weblog trotzdem kein journalistisches Werk. Es handelt sich um eine ganz persönliche Angelegenheit. Und wenn ich in meinem Weblog auf eine Seite verlinken möchte, dann möchte ich das auch tun können. Darf ich aber imho wegen des Trennungsgebots nicht ohne weiteres (z.B. Kennzeichnung als Anzeige), wenn es sich beim einem Weblog um ein journalistisches Werk handelt.

Andererseits gab es schon 2005 die Ansicht, dass es sich bei Weblogs um Mediendienste handelt. Insofern ändert sich dann doch nicht so viel. Zur Erläuterung: vor der Einführung des Telemediengesetzes wurde in Teledienste und Mediendienste unterschieden. Seit dem Telemediengesetz gibt es diesen Unterschied nicht mehr.

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