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Endreinigung bei Ferienwohnungen

10 Jun, 2010  Tourismus

Der folgende Text zum Thema Endreinigung bei Ferienwohnungen soll keine Rechtsberatung darstellen. Ich interpretiere lediglich einige Quellen und stelle meine persönliche Meinung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht vor, dass bei der Angabe von Preisen Endpreise angegeben werden müssen. Häufiger Streitpunkt, ist die separate Ausweisung der Endreinigung. Meine persönliche Interpretation der Informationen des DTV zum BGH-Urteil: wenn auf Webseiten oder in einem Katalog nur eine Preisübersicht gegeben werden soll (unverbindliches Angebot), kann die Endreinigung separat ausgewiesen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Endreinigung als Zusatzangebot zu verstehen ist und ggf. auch vom Mieter übernommen werden kann. Das gleiche gilt für Bettwäsche und Handtücher, die optional dazugebucht werden können. Bei einem konkreten Angebot, das zur sofortigen Buchung auffordert, sollte der zu zahlende Gesamtpreis angegeben werden.

Fazit: wer als Vermieter mit separater Endreinigung arbeitet, sollte keine sofort buchbaren Angebote ins Internet stellen, sondern den Gast lediglich dazu einladen, eine konkrete Buchungsanfrage zu stellen. Im dann folgenden Angebot für einen konkreten Reisezeitraum sollte der individuell kalkulierte zu zahlende Gesamtpreis angegeben werden.

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  • 8 Kommentare bisher »

    1. G. Schulz sagt

      am 6. Juli 2010 @ 3:27 pm

      Ganz genau so sehe ich das eigentlich auch, aber in verschiedenen Beträgen im Internet ist auch die Rede davon, daß mit einem bestimmten Preis Werbung gemacht wird, z.B. 50 Euro pro Nacht. Wenn der Gast dann aber z.B. 4 Nächte bliebt kostet es:

      4 x 50 = 200 + 20 Endreinigung = 220,00 Euro

      Somit würde in diesem Fall die Ferienwohnung rechnerisch 55 Euro pro Nacht kosten.

      Was wäre also die Alternative?
      1. ab 50 Euro pro Nacht
      2. 50 Euro pro Nacht + 20 Euro Endreinigung

    2. Helge Siems sagt

      am 6. Juli 2010 @ 4:21 pm

      Ist nicht das mit dem separaten Ausweis der Endreinigung gerade das Problem? Soll nicht dem Kundenm erspart bleiben, sich den tatsaechlichen Endpreis selbst ausrechnen zu müssen. Ich würde daher die Alternative 1 bevorzugen und von der Version 2 absehen. Das ist nur meine persönliche Meinung als Rechtslaie. Diese ist also nicht zitierfähig.

    3. Reinhardt Zoppke sagt

      am 20. Dezember 2010 @ 2:37 pm

      Fast immer wird die Endreinigung nur einmal am Ende der Mietzeit durchgeführt.
      Ein fester Tagespreis beruht dann immer auf einer Mischkalkulation und benachteiligt Langzeitmieter.

    4. Matthias Bartel sagt

      am 20. Januar 2011 @ 9:35 pm

      Interessant ist es, wenn die Endreinigung variabel sein kann (mit Haustier teurer als ohne Haustier). In dem Fall kann man gar nicht im Vorfeld wissen, wie hoch der Endpreis ist. Somit bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, den Gesamtpreis erst bei konkreter Buchungsanfrage zu ermitteln.

    5. winter sagt

      am 10. Februar 2012 @ 11:16 am

      ich fnde es unmöglich die Gäste mit günstigen Preisen anzulocken, Werbungg mit günstiger als im Hotel, und hinterher wie Rechnung mit den Nebenkosten aufzumachen. Wenn ich so manche Rechnungen sehen sind wir mit unserem Hotelangebot dann günstiger als viele Ferienwohnungen. Wir zahlen noch Gewerbesteuer, HOGA, Gema, Sky zum Gewerbetarif während Private anbieter auch nur Privatkosten haben..ich finde das man da gesetzlich gleich ziehen sollte um alle Annbieter an den Kosten zu beteiligen

    6. Messezimmer sagt

      am 5. März 2012 @ 9:11 pm

      Also ich bevorzuge einen festen Betrag für die Endreinigung. Sofern ein Gast länger bleibt, kann dieses ja aber auch (die Endreinigung) 2 mal durchgeführt und somit auch gezahlt werden.

    7. S. Mertens sagt

      am 15. Mai 2012 @ 8:56 pm

      Hallo Messezimmer,

      zu ihren Ansichten kann man nur den Kopf Schütteln.

      Manche lernen es NIE.

      Grüße
      Dieselmimmi

    8. S. Mertens sagt

      am 16. Mai 2012 @ 9:26 pm

      Nachtrag:

      @ Winter
      sicher haben Sie Recht das ein Hotel oft Preiswerter ist.

      Alles Aufregen bringt nicht, das einzige was da hilft ist eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale und es dauert nicht lange und auch diese Abzocker halten sich sich an die Preisangabenverordnung.

      Auch der User Messezimmer wird es sehr schmerzlich lernen, denn die WBZ berechnet nur ca. 220 Euro.

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