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Archiv für 2005

Grenzen der Meinungsfreiheit

27. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Internet

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert uns, dass wir unsere Meinung “in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten” dürfen. Das ist gut so. Aber: wenn das ganze nach meiner Ansicht nicht seine Grenzen hätte, bräuchte dieser Betrag nicht so überschrieben zu sein. Doch es handelt sich nur um eine persönliche Ansicht. Also bitte lieber Leser: im Zweifel wie immer mehrere Quellen zu Rate ziehen. Letztlich schreibe ich den Beitrag, um mir selbst die ganze Thematik “Grenzen der Meinungsfreiheit” und damit verbundene Schwierigkeiten beim kritischen Publizieren im Internet etwas zu verdeutlichen und einen Wunsch an die Politik von morgen zu formulieren.

Tatsachen sind keine Meinungen

Tatsachen müssen objektiv belegbar sein und wenn sie das eben nicht sind und nicht der Wahrheit entsprechen, besteht z.B. nach dem §14 Mediendienstestaatsvertrag (bzw. wohl bald nach dem Telemediengesetz) ein Anspruch auf Gegendarstellung. Anspruchsgrundlage zumindest für den Schadenersatz ist vermutlich §824 BGB Kreditgefährdung.

Man darf also nicht die Unwahrheit behaupten. Und das ist ja auch gut so. Das ganze heisst ja auch Meinungsfreiheit und nicht Behauptungsfreiheit.

Meinung ist nicht gleich Meinung

Man darf aber auch nicht alles meinen bzw. eben doch nicht alles öffentlich sagen, was man meint. Denn es gibt den Tatbestand der Schmähkritik. Und wenn es das nicht ist sondern als Satire gemeint war, muss das deutlich kenntlich gemacht werden. Übrigens muss man hier wohl auch als Betreiber von Diskussionsforen vorsichtig sein, denn man hat nach §11 TDG immer auch ein bisschen Verantwortung für das was in seinem Forum von anderen geschrieben wird.

Wenn jemand negative Ansichten über Unternehmen äussert, ist das eine “Beeinträchtigung des eingerichteten Geschäftsbetriebs” und auch nicht erlaubt. Wenn diese Meinung von einem Wettbewerber kommt, kann das auch als unlauterer Wettbewerb mit dem Unterlassungsanspruch nach dem §1 UWG ausgelegt werden. Weil es gegen die guten Sitten verstösst, wenn man seine Mitbewerber schlecht macht.

Wir sehen: es wird kompliziert und gibt täglich Arbeit für Richter und entsprechend vermutlich auch viele verschiedene Meinungen, denn Richter sind nichts anderes als Menschen. Es muss unterschieden werden zwischen individuellen Wertvorstellungen und Schmähkritik. Das zeigen auch die vielen Urteile, die es zum Thema negative Bewertungen bei ebay gibt.

Kann es letztlich darauf hinauslaufen, dass man keine kritischen individuellen Wertvorstellungen äussern darf, weil es so ausgelegt werden kann, dass man das nur tue, um dem anderen zu schaden?

Wenn das alles zumindest ungefähr im Sinne des Gesetzgebers richtig interpretiert ist, dann frage ich mich (wie eigentlich täglich): Wann lernen wir endlich (wieder), dass es unbedingt notwendig ist, immer und bei jeder Aussage vor unserem eigenen Urteil auch andere Meinungen zu hören?

Das ist ohnehin schon wichtig aber noch wichtiger seit wir das Internet haben, wo jeder Meinungen und Ansichten schnell, einfach und kostengünstig publizieren kann. Es wird ja auch ein Haufen Müll publiziert (Achtung, persönliche Ansicht). Es ist aber auch gut, dass die (kritische) Äusserung im Internet so einfach ist. Denn so wird der Markt der Informationen (wie auch alle anderen Märkte durch das Internet) immer vollkommener. Und je vollkommener ein Markt ist, desto weniger Störungen (also Eingriffe von aussen) sind nötig, weil das Marktgleichgewicht sich von selbst einstellt. Vor dem Internet gab es doch lediglich ein paar Informationsmonopolisten (bzw. natürlich Oligopolisten).

Wer die Prämissen des vollkommenen Marktes ungefähr im Kopf hat, wird der Argumentation vermutlich folgen können. Für alle, die sich noch nie mit Volkswirtschaft beschäftigt haben: durch die einfache Möglichkeit, nahezu ohne grosse Kosten und Zeitverzögerung auf jede Meinung zu reagieren, die auf der Welt über einen verbreitet wird, ist es möglich, Meinungen durch Gegenargumente oder eigene Ansichten zu relativieren. Und dann kann auch die eine oder andere Auseinandersetzung vor Gericht entfallen.

Man kann sicher nicht alles mit Marktmechanismen argumentieren und es muss auch sicherlich das eine oder andere Mal ein Richter an die Arbeit. Aber man kann ja wohl auch der Ansicht sein, dass bei Auseinandersetzungen vor Gericht regelmässig der gewinnt, der entweder das längere Durchhaltevermögen hat oder eben die besseren Anwälte. Vielleicht kann man das auch als Tatsachenbehauptung stehen lassen – doch das lasse ich mal lieber. Ich werde mich weiterhin vorsichtig äussern und zumindet immer darauf hinweisen, dass es sich um meine private unmaßgebliche Meinung handelt, wenn ich denn etwas meine.

Aber ich hoffe, dass ich das irgendwann mal nicht mehr muss. Denn mein Wunsch an die Politik ist vor allem, dass Sie die Mündigkeit der Bürger wieder mehr anerkennt. Der Mensch soll wieder mehr gefordert werden, die Bevormundung aufhören. Ich sage nicht, dass es leicht ist, die Richtung zu wechseln, aber es muss ja nicht immer alles leicht und einfach sein.

Update: [...] Klowänden des Internets. (Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?…” [...] Dieser Satz wird Jean-Remy von Matt zugeschrieben. Wenn das Tatsache ist und ich die Aussage richtig interpretieren sollte, scheint auch die Firma Jung von Matt gegen die Meinungsfreiheit zu sein. Update 2: Jetzt hab ich das ganze zu Ende gelesen und komme zu dem Schluss: Für Herrn von Matt spricht, dass er sich dafür entschuldigt hat. Besonders gut finde ich, dass er sagt, was alle wissen. So laufe es in der Werbewirtschaft: “Jedes Wort wird vor der Veröffentlichung lange abgewogen, mit Auftraggebern verhandelt und dann noch repräsentativ auf seine Wirkung getestet.” Ich hoffe doch mal, dass seine Entschuldigung nicht auch in diese Liga gehört. Allerdings ist meine Hoffnung nicht so besonders gross. Sorry.

Nachtrag: Ein Beispiel für Satire mit Abmahnung.

Schulferien Termine

27. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Tourismus

Vermutlich ist meeresbrise.de eine der beliebstesten Seiten im Internet für die Recherche nach Schulferien Terminen in Deutschland. Vielleicht irre ich auch … Die Schulferien Termine für 2006, 2007 und 2008 sind jetzt jedenfalls online:

Schulferien 2006
Schulferien 2007
Schulferien 2008

Methoden der Spammer

23. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Internet

Beliebte Methoden von Spammern fasst Sven Lennartz in einem aktuellen Dr-Web-Artikel zusammen. Alles nichts neues. Das behauptet Sven aber auch nicht. Einfach zusammengefasst kann man immer nur wieder sagen: Tun Sie nichts, was nur dazu dient, in Suchmaschinen gut gefunden zu werden. So steht es auch in den Webmaster-Richtlinien von Google. Nur lesen muss man können … Und wer dann weiter liest, kommt auf das simple aber absolut korrekte Fazit: “Ganz allgemein und abschließend darf man behaupten:
Gute Inhalte ergeben ein gutes Ranking!”

Jetzt merke ich gerade, dass die verlinkten Artikel im kostenpflichtigen Bereich von DrWeb.de zu finden sind. Das Geld ist absolut gut angelegt.

Transparente Kabel

22. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie sonstwas

Oft gibt es das nicht: transparente Kabel und transparente Stecker. Oft braucht man so etwas auch nicht. Aber wenn dann, einfach mal hier suchen: Transparente Kabel

Helmut Kohl als Autor

22. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie sonstwas

In zwei Bänden hat Helmut Kohl sein Leben vermutlich ausführlich skizziert. Nein, Helmut Kohl muss man sicherlich nicht mögen. Aber dennoch hat er es zumindest geschafft, während seiner politischen Laufbahn etliche Widersacher aus dem Weg zu räumen und etliche Jahre Bundeskanzler und damit Chef der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben.

Und ich vermute auch, dass er nicht nur zufällig am Platze war als die DDR die Tore geschlossen bzw. geöffnet hat. Mit fast 30 EURO pro Band (à ~ 600 Seiten) ist das sicherlich nicht ganz günstig, aber ein vermutlich nicht allzu schwer zu lesendes Buch mit der vermutlich in grossen Teilen subjektiv dargestellten Geschichte einer, wie ich meine beeindruckenden Persönlichkeit. Soweit meine Vermutung, bin gespannt wie es sich in der Realität darstellt.

Und “Alles über Fußball” ist das Nachschlagewerk für alle, die sich wirklich für Fußball interessieren. Nichts für mich aber als Weihnachtsgeschenk auch bestimmt ganz gut geeignet.

Brodauer Mühle

19. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Tourismus

Gerade muss ich bei ln-online.de lesen: Die Brodauer Mühle ist abgebrannt. Schade eigentlich, war sie doch für mich ein wichtiges Symbol, seit ich klein bin. Feuer kann schon grausam sein.

Die Brodauer Mühle steht direkt an der B 501 zwischen Neustadt und Grömitz. In der Brodauer Mühle wurde ein Restaurant betrieben. Sie dient der Gemeinde Schashagen als Symbol auf dem Ortswappen, dem angrenzenden Golfplatz als Logobestandteil und sicher auch vielen als Symbol für ihren Urlaub an der Ostsee.

SPAM

16. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Internet

Spam ist nicht nur aber zumindest rein ursprünglich einfach nur Spiced Ham. Wer wie ich auch mal den Sketch von Monty Python sehen will, der dem Spam im Internet den Namen vermittelt hat, wird hier fündig: Spam Monty Python

Foto von de.wikipedia.org

Spam ist im Internet natürlich und vor allem lästige unaufgeforderte Email-Werbung, die die Postfächer der unfreiwilligen Empfänger verstopft. Nach herrschender Meinung ist diese wohl untersagt, weil sie bei natürlichen Personen die Persönlichkeit und Unternehmen in den Geschäftsbetrieb beiinträchtigt, aber es gibt auch immer wieder mal andere Urteile zum Thema Spam.

Seminar Internetrecht

15. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Internet

Am nächsten Wochenende findet der erste Block meines Seminars zum Themenbereich Internetrecht (Recht der neuen Medien, Onlinerecht) an der Hochschule Harz statt. Das Material dafür steht jetzt hier zum Download zur Verfügung: Internetrecht Hochschule Harz

Open Source – Open Content – Open Cola

15. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie sonstwas

Open Source kennen viele. Kurz gesagt kann ein Werk modifiziert und weitergegeben werden. Daraus ergeben sich diverse Chancen, ein Werk schnell gross zu machen. Das beste Beispiel dafür ist das Internet, das grösstenteils auf Open Source basiert. Das gleiche gilt für Open Content, wie wir ihn von Wikipedia oder Dr. Web kennen. Beim Recherchieren habe ich gerade auch Open Cola gefunden. Leider scheint das Projekt von Spammern vereinnamt worden zu sein. Wer das Projekt aufleben lassen möchte, findet das Rezept für Open Cola hier bei Wikipedia.

Und bei der Gelegenheit die Frage an die Hochschulen, warum so häufig die Geheimniskrämerei mit zugangsbeschränkten Bereichen für Vorlesungsskripte und so notwendig ist. Es gibt eine UVM-Lizenz speziell für Hochschul-Inhalte. Mich nervt das schon seit Studienzeiten, allerdings kann man sich auch berechtigt fragen, ob es gut ist, dass schon seit einigen Jahren an der Hochschule Harz in der Vertiefungsrichtung Marktforschung immer die gleiche (lausige) Vorlage zum Vortrag beim Thema Korrespondenzanalyse verwendet wird. ;)

Haftung für Hyperlinks

13. Nov. 2005  von Helge Siems  in Kategorie Internet

Wohl jeder hat schon mal einen Disclaimer wie diesen gesehen:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.

Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

Den Sinn und Zweck dieser Aussage hat Daniel Rehbein einmal auseinandergenommen (sicher schon vor ein paar Jahren). Ich bin heute bei einer Recherche wieder mal auf die herrliche Seite gestossen. Das Resultat der Überlegung ist eigentlich, dass sich der Verwender eines Disclaimers dieser Art erst recht verdächtig macht, weil er versucht, sich aktiv aus der Verantwortung zu ziehen.

Daniel Rehbein schreibt: “Im Urteil heißt es über den Verurteilten: “Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.”. Spätestens bei diesem Satz muß doch jedem Menschen, der lesen kann, klar sein, daß der Verurteilte einen “Disclaimer” auf seiner Seite hatte! Und genau diese pauschale Distanzierung hat das Gericht einkassiert: “Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.”

Das ganze und auch seine weiteren Überlegungen zu vermutlich unsinnigen Inhalten von Diensteanbietern sind absolut lesenswert.

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  • Helge Siems 1.0

    Lebt als freier Mensch an der Ostsee in Schleswig-Holstein. Nutzt das Internet zum Recherchieren, Einkaufen, Verkaufen und Kommunizieren. Baut Webseiten, die gefunden werden und Arbeit sparen. Freut sich des zunehmenden Trends zum Ostseeurlaub und ist gerne Gastgeber.
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